Das Gesetz vom 21. April 2023_  zur Änderung des geänderten Gesetzes vom 29. August 2008 über die Freizügigkeit von Personen und die Einwanderung wurde am 8. Mai 2023 im Memorial A 228 veröffentlicht (im Folgenden das "Gesetz").

Das Gesetz strukturiert unter anderem die verschiedenen Kategorien von Abschiebungsmaßnahmen, um das Phänomen des illegalen Aufenthalts von Drittstaatsangehörigen auf luxemburgischem Staatsgebiet besser in den Griff zu bekommen, und ändert das System der Inhaftierung dieser Staatsangehörigen.

Das Gesetz enthält auch einen wesentlich restriktiveren Rahmen für die Erteilung einer Aufenthaltstitel aus privaten Gründen, wie im Folgenden zusammengefasst wird.

1. Notwendigkeit einer Verbindung zu Luxemburg, der Europäischen Union oder dem Schengen-Raum

Während es früher unter anderem ausreichte, nachzuweisen, dass man über ausreichende Mittel verfügt und keine Bedrohung für die öffentliche Ordnung, Gesundheit oder Sicherheit darstellt, um einen Aufenthaltstitel aus privaten Gründen zu erhalten, reicht dies nun nicht mehr aus.

Von nun an muss der Antragsteller eines Aufenthaltstitels aus privaten Gründen nachweisen, dass er eine Verbindung zu Luxemburg oder einem Land der Europäischen Union oder des Schengenraums hat, sei es, dass er infolge einer Familienzusammenführung bereits in Luxemburg lebt, sei es, dass er starke und dauerhafte persönliche oder familiäre Bindungen zu der Person/den Personen hat, zu der/denen er nach Luxemburg ziehen möchte2 , oder sei es durch die Herkunft seiner finanziellen Mittel.

2. Herkunft der finanziellen Ressourcen

Der Antragsteller für einen Aufenthaltstitel aus privaten Gründen muss in der Lage sein, von "seinen eigenen Einkünften" zu leben; das Gesetz stellt nun ausdrücklich klar, dass diese nur stammen dürfen aus:

  • einer Berufstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Schengen-Raums; oder
  • einer Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenrente, die von einem luxemburgischen Sozialversicherungsträger oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Schengen-Raums gezahlt wird.

So wird es für Drittstaatsangehörige, die keine Verbindung zu Luxemburg oder der Europäischen Union (im weiteren Sinne) haben, weniger einfach sein, trotz des Nachweises ausreichender Geldmittel einen Aufenthaltstitel aus privaten Gründen zu erhalten. Wenn der Antragsteller die neuen Kriterien des Gesetzes nicht erfüllt, muss er sich um eine andere Art von Aufenthaltstitel bemühen.

Der Aufenthaltstitel für Investoren wird für Drittstaatsangehörige, die über ausreichende Mittel verfügen, eine bevorzugte Alternative zum Aufenthaltstitel aus privaten Gründen sein, sofern die Voraussetzungen für den Erhalt dieses Titels erfüllt sind.

Das Gesetz tritt am 12. Mai 2023 in Kraft.

Unser Employment Law, Pension and Benefits Team steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels zu unterstützen, sei es für Sie selbst oder für Ihre Angestellten.

Footnotes 

1. Dazu gehören unter anderem eine angemessene Unterkunft und Krankenversicherung.

2. Das Gesetz wollte Polygamie übrigens ausschließen, indem es festlegte, dass im Rahmen eines Antrags auf Nachzug eines Partners dem Antragsteller nur dann eine Aufenthaltstitel erteilt werden kann, wenn keiner der beiden beteiligten Partner mit einer anderen Person eine Ehe geschlossen oder eine eingetragene (und noch bestehende) Partnerschaft eingegangen ist.

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