QUICK READ
Die Umsetzung der STAF auf kantonaler Ebene stellt für den
Kanton Tessin eine nicht unerhebliche Herausforderung dar,
insbesondere weil das Tessin traditionell zu den Kantonen mit den
höchsten Unternehmenssteuern gehört. Die durch die Reform
erforderliche Abschaffung der Steuerprivilegien für kantonale
Statusgesellschaften erhöht das Risiko, dass zahlreiche im
Tessin ansässige Unternehmen in andere, steuergünstigere
Kantone abwandern. Um eine solche Entwicklung abzuwenden und um den
Kanton im interkantonalen und internationalen Kontext
wettbewerbsfähiger zu machen, hat der Tessiner Gesetzgeber die
kantonale Steuergesetzgebung geändert. So soll insbesondere
der Gewinnsteuersatz gesenkt werden, um die Steuerbelastung im
Kanton Tessin dem künftigen interkantonalen Durchschnitt
anzunähern. Gleichzeitig ging es aus Sicht des Kantons darum,
das nötige Steuersubstrat zu sichern.
Der vorliegende Artikel analysiert zunächst die Umsetzung der
Massnahmen der STAF durch den Kanton Tessin: die Abschaffung der
kantonalen Sonderstatus, die eingeführten Instrumente zur
Vermeidung eines daraus resultierenden «Steuerschocks»
sowie die Erhöhung des Steuersatzes für Dividenden, die
Patentbox und den zusätzlichen Abzug für Forschungs- und
Entwicklungsausgaben. Darüber hinaus werden die
Korrekturmassnahmen in Bezug auf das Kapitaleinlageprinzip sowie
die Transponierung diskutiert. Schliesslich widmet sich der Artikel
den zusätzlichen flankierenden Massnahmen, die auf kantonaler
Ebene für die Umsetzung der STAF eingeführt wurden,
insbesondere die Senkung des ordentlichen Gewinnsteuersatzes, die
Möglichkeit der freiwilligen Erhöhung des Steuersatzes in
besonderen Fällen der internationalen Aussenbeziehungen und
die Anpassung der Kapitalsteuerberechnung im Kanton Tessin.
Footnotes
Zitiervorschlag: Sebastiano Garufi Giuliani, Niccolo Figundio, Marco Gessler, Umsetzung der STAF im Kanton Tessin, in zsis) 4/2020, A16, N [...] (abrufbar unter: publ.zsis.ch/A16-2020)
The content of this article is intended to provide a general guide to the subject matter. Specialist advice should be sought about your specific circumstances.