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Die Umsetzung der STAF auf kantonaler Ebene stellt für den Kanton Tessin eine nicht unerhebliche Herausforderung dar, insbesondere weil das Tessin traditionell zu den Kantonen mit den höchsten Unternehmenssteuern gehört. Die durch die Reform erforderliche Abschaffung der Steuerprivilegien für kantonale Statusgesellschaften erhöht das Risiko, dass zahlreiche im Tessin ansässige Unternehmen in andere, steuergünstigere Kantone abwandern. Um eine solche Entwicklung abzuwenden und um den Kanton im interkantonalen und internationalen Kontext wettbewerbsfähiger zu machen, hat der Tessiner Gesetzgeber die kantonale Steuergesetzgebung geändert. So soll insbesondere der Gewinnsteuersatz gesenkt werden, um die Steuerbelastung im Kanton Tessin dem künftigen interkantonalen Durchschnitt anzunähern. Gleichzeitig ging es aus Sicht des Kantons darum, das nötige Steuersubstrat zu sichern. 
Der vorliegende Artikel analysiert zunächst die Umsetzung der Massnahmen der STAF durch den Kanton Tessin: die Abschaffung der kantonalen Sonderstatus, die eingeführten Instrumente zur Vermeidung eines daraus resultierenden «Steuerschocks» sowie die Erhöhung des Steuersatzes für Dividenden, die Patentbox und den zusätzlichen Abzug für Forschungs- und Entwicklungsausgaben. Darüber hinaus werden die Korrekturmassnahmen in Bezug auf das Kapitaleinlageprinzip sowie die Transponierung diskutiert. Schliesslich widmet sich der Artikel den zusätzlichen flankierenden Massnahmen, die auf kantonaler Ebene für die Umsetzung der STAF eingeführt wurden, insbesondere die Senkung des ordentlichen Gewinnsteuersatzes, die Möglichkeit der freiwilligen Erhöhung des Steuersatzes in besonderen Fällen der internationalen Aussenbeziehungen und die Anpassung der Kapitalsteuerberechnung im Kanton Tessin.

Footnotes

Zitiervorschlag: Sebastiano Garufi Giuliani, Niccolo Figundio, Marco Gessler, Umsetzung der STAF im Kanton Tessin, in zsis) 4/2020, A16, N [...] (abrufbar unter: publ.zsis.ch/A16-2020)

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