Für die Gründung einer Körperschaft in Liechtenstein muss das Gründungskapital entweder auf ein Gründungssperrkonto bei einer Bank in der EU/EWR/Schweiz eingezahlt werden oder durch eine Sacheinlage erbracht werden.

In Liechtenstein kann die Einzahlung (Liberierung) des Gründungskapitals auch mittels Kryptowährung erfolgen.

Mit welchen Kryptowährungen kann ich die Sacheinlage erbringen?

Das Amt für Justiz erachtet grundsätzlich die unter https://coinmarketcap.com aufgelisteten Kryptowährungen als zulässige Sacheinlagen. Bisher wurden nach unserem Kenntnisstand Bitcoin und Ethereum als Sacheinlage eingetragen.

Für den Fall, dass das Gründungskapital einer Körperschaft mit einer anderen Kryptowährung (als Bitcoin oder Ethereum) erbracht werden soll, empfiehlt es sich, dies vorab mit dem Amt für Justiz abzustimmen.

Was ist bei der Gründung mittels Kryptowährungen zu beachten?

Bei der Einzahlung des Gründungskapital mittels Kryptowährung sind grundsätzlich die Vorschriften über die Sacheinlage einzuhalten:

(a) Sacheinlagevertrag

Für die Gründung der Körperschaft wird ein schriftlicher Sacheinlagevertrag benötigt, der bezogen auf Kryptowährungen die folgenden Punkte beinhalten muss:

  • die eindeutige Bezeichnung der einzubringenden Kryptowährung;
  • die jeweilige Abkürzung der einzubringenden Kryptowährung wie z.B. Bitcoin (BTC), Bitcoin Cash (BCH oder BCC) oder Bitcoin Gold (BTG); sowie
  • den Wert der Sacheinlage der eingebrachten Kryptowährung (dieser muss sowohl im Zeitpunkt der öffentlichen Beurkundung als auch im Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister mindestens dem Wert des statutarischen Körperschaftskapitals entsprechen).

(b) Keine Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens

Für die Bewertung einer Sacheinlage ist grundsätzlich ein Sachverständigenbericht erforderlich.

Nachdem die Liberierung des Gründungskapitals mittels Kryptowährung aber auch Elemente der Liberierung mit Bareinlage aufweist, ist hier kein Sachverständigenbericht erforderlich. Hintergrund ist, dass Kryptowährungen einen objektiven Marktpreis haben, da die Referenzpreise täglich auf der Webseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung unter https://www.ictax.admin.ch/extern/de.html#/ratelist/2020 veröffentlicht werden.

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