Liechtenstein ist eine besonders krypto-freundliche Jurisdiktion in Europa: Schon 2020 hat Liechtenstein mit dem TVTG aka Blockchain-Gesetz" eine umfassende Regulierung der Token-Ökonomie in Kraft gesetzt und damit Rechtssicherheit geschaffen. Das Land im Herzen von Europa beheimatet eine lebendige Krypto-Szene: Inzwischen sind mehr als 28 Unternehmen für insgesamt fast 60 Dienstleisterrollen registriert. Darunter 4 grössere Exchanges. MiCAR sieht Übergangsvorschriften und Erleichterungen für nach nationalen Gesetzen registrierte Dienstleister vor. Davon können Exchanges profitieren, die bis Ende 2024 im Liechtenstein nach dem Blockchain-Gesetz registriert sind.

Die MiCAR-Verordnung soll den bestehenden Flickenteppich beenden und für eine maximale Harmonisierung im Krypto-Bereich sorgen: Als EU-Verordnung ist MiCAR für alle Mitgliedsstaaten verbindlich und gilt in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar für alle Kryptowerte, die nicht in den Anwendungsbereich der bestehenden EU-Finanzvorschriften fallen. Zentrales Ziel dieser Regelung ist es, europaweit Rechtssicherheit zu schaffen. Die Verordnung soll auch dazu dienen, das finanzielle Risiko, das von Kryptowerten ausgeht (z. B. Risiko für die Marktintegrität und adie Finanzstabilität), zu kontrollieren. Auch Innovation und Weiterentwicklung sollen gefördert werden. Die MiCAR wird einen großen Einfluss auf den europäischen Kryptosektor insgesamt und auch darüber hinaus haben.

Um seine Pionierrolle im Krypto-Sektor zu behalten, hat die Regierung in Vorbereitung auf MiCAR einen Vorschlag zur frühzeitigen Abänderung des TVTG vorgelegt: Ziel ist es, bestimmte MiCAR-CASP-Dienstleistungsanbieter bereits vor Anwendbarkeit in der EU in das TVTG zu integrieren und Rechtssicherheit beim Übergang vom Blockchain-Gesetz zu MiCAR zu schaffen. Vorgesehen ist insoweit auch die Einführung einer neuen Dienstleisterrolle für Lending und Staking. Damit bietet Liechtenstein einen Mehrwehrt an Rechtssicherheit und mehr als nur MiCAR.

1. Wann gilt MiCAR in Liechtenstein?

MiCAR ist am 29. Juni 2023 innerhalb der EU in Kraft getreten. Die an die Marktteilnehmer gerichteten MiCAR-Regelungen werden sukzessive Rechtswirkung entfalten: Ab Juni 2024 werden die Vorschriften zu wertreferenzierten Token und E-Geld-Token in der EU zur Anwendung kommen, alle anderen Vorschriften ab Dezember 2024.

Liechtenstein ist Teil des EWR, nicht Teil der EU, damit ist MiCAR in Liechtenstein nicht unmittelbar anwendbar. Mit Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt der EU startet der Prozess zur Übernahme in das EWR-Abkommen. Liechtenstein wird die Übernahme von MiCAR in das EWR-Abkommen forcieren und strebt die volle Anwendbarkeit zeitgleich mit der Anwendbarkeit in der EU 18 Monate nach Verkündung im Amtsblatt an. Das hätte zur Konsequenz, dass alle Regelungen von MiCAR - insbesondere im Hinblick auf Emittenten und CASP - zeitgleich mit der EU umgesetzt würden.

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2. Ein Vergleich MiCAR/TVTG

3. Was regeln die Übergangsvorschriften/vereinfachtes Verfahren nach Art. 143 MiCAR?

MiCAR enthält Übergangsvorschriften für Emittenten von Kryptowerten und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (CASP).

1. Übergangsvorschriften für

  • Emittenten von Kryptowerten, die vor Inkrafttreten von MiCAR an einer Handelsplattform zugelassen sind:
    • Marketingmitteilungen müssen MiCAR-konform erfolgen
    • Der Betreiber der Handelsplattform hat innerhalb von 36 Monaten nach Inkrafttreten von MiCAR sicherzustellen, dass ein Whitepaper gemäss MiCAR erstellt, notifiziert und veröffentlicht wird
  • CASP, die VT-Dienstleistungen nach nationalem Recht erbringen, dürfen ihre Dienstleistungen
    • Bis zu maximal 18 Monate nach Inkrafttreten der MiCAR weiterhin erbringen oder
    • Bis sie eine Bewilligung nach Art. 63 MiCAR erhalten haben, je nach dem, welcher Zeitpunkt zuerst eintritt.
    • Mitgliedstaaten können beschliessen, diese Möglichkeit der Übergangsregelung nicht zu eröffnen oder die Dauer zu reduzieren, wenn sie der Meinung sind, dass ihr nationaler Rechtsrahmen weniger streng ist, als die MiCAR-Verordnung.
  • Emittenten von wertreferenzierten Token (ART)  dürfen diese weiter öffentlich anbieten, bis sie eine Bewilligung nach Art. 21 MiCAR erhalten, sofern sie bis spätestens einen Monat nach Inkrafttreten einen Antrag gestellt
  • Banken,  die wertreferenzierten Token (ART) öffentlich anbieten, dürfen dies weiter tun, vorausgesetzt, sie haben spätestens 1 Monat nach Inkrafttreten von MiCAR  eine Zulassung beantragt

    1. Vereinfachtes Verfahren für CASP:  Mitgliedsstaaten können ein vereinfachtes Verfahren für eine Bewilligung als CASP vorsehen:
      • Nur für CASP, die bei Inkrafttreten von MiCAR über eine nationale Bewilligung zur Erbringung von CASP-Services verfügen
      • Für Anträge bis spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten von MiCAR
      • Der Mitgliedsstaat muss sicherstellen, dass die Anforderungen der MiCAR erfüllt sind

    2. Welche Vorteile bietet Liechtenstein?

Neben den aufsichtsrechtlichen Vorschriften enthält das Blockchain-Gesetz auch zivilrechtliche Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf Token, die Repräsentation von Rechten durch Token und deren Übertragung: In Liechtenstein lassen sich klassische Eigentumsrechte, auch an physisch unteilbaren Wertobjekten und an vertretbare Sachen mittels Tokenisierung in x-beliebige Token Einheiten digital teilbar und transferierbar machen. Das schafft Rechtssicherheit und neue Möglichkeiten zur Kommerzialisierung und Schaffung von Liquidität.

Neben seinem EWR-Zugang verfügt Liechtenstein durch seine Einbindung in den Schweizer-Franken-Währungsraum mit Zollunion auch über einen offenen Zugang zum Schweizer Markt. In Liechtenstein hat sich in den letzten Jahren ein bemerkenswertes Blockchain-Ökosystem entwickelt. Liechtensteins Regierung und die Behörden sind offen gegenüber Innovation und neuen Technologien. Gemeinsam stehen sie im ständigen Dialog mit den Marktteilnehmern. Um die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des Finanzplatzes zu fördern, hat die Regierung des Fürstentums die Stabsstelle Finanzplatzinnovation und Digitalisierung ins Leben gerufen: Sie unterstützt Finanzdienstleister oder finanzmarktnahe Unternehmen in ihrem privaten Innovationsprozess. Auch die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein hat sich mit der Schaffung des Regulierungslabors" für die Token-Ökonomie geöffnet.

5. So sollten Sie jetzt handeln

Wir empfehlen, jetzt zu prüfen, welche Auswirkungen die MiCAR-Verordnung auf Ihr Geschäftsmodell hat. Benötigen Sie ein White Paper oder macht es Sinn, dass Sie Ihr Unternehmen jetzt in Liechtenstein registrieren und damit jetzt schon MiCAR-ready sind? Sind neue Anpassungen im Bereich Compliance erforderlich? Gerne unterstützen wir Sie dabei, zu analysieren und zu implementieren, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.

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