Ab dem 1. Februar 2023 wird der auf die Arbeitnehmerlöhne anwendbare Index von 877,01 auf 898,93 angehoben. Daraus erfolgt eine Erhöhung von 2,5% der Bruttogehälter der Arbeitnehmer, deren Arbeitsverträge dem luxemburgischen Recht unterliegen.

Die automatische Lohnindexierung ist ein Mechanismus, mit dem die Gehälter an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst werden, die vom Nationalen Institut für Statistik und Wirtschaftsstudien (STATEC)1 ermittelt werden. Somit werden die Gehälter automatisch angehoben, sobald die Lebenshaltungskosten um mindestens 2,5% steigen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den durch die Inflation verursachten Kaufkraftverlust mittels einer Erhöhung des Arbeitnehmereinkommens auszugleichen.

Die endgültigen und detaillierten Ergebnisse des nationalen Verbraucherpreisindexes für Januar 2023 werden am 10. Februar 2023 veröffentlicht.

Ab dem 1. Februar 2023 wird der Bruttomindestlohn daher wie folgt um 2,5% erhöht2:

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Footnotes

1 Institut National de la Statistique et des Etudes Economiques.

2 Die Beträge sind als Richtwerte angegeben, vorbehaltlich der Bestätigung durch die Behörden.

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