Die Erhöhung des sozialen Mindestlohns um 3,2% zum 1. Januar 2023 ist beschlossene Sache.

In unserem Newsflash vom 1. Dezember 2022 berichteten wir über die bevorstehende Einreichung von Gesetzesentwürfen, die angesichts der aktuellen Wirtschaftslage den Lebensstandard der am stärksten gefährdeten Personen erhöhen sollen.

Der Gesetzentwurf zur Änderung von Artikel L.222-9 des Arbeitsgesetzbuchs, der die Anpassung der Sätze des sozialen Mindestlohns an die Entwicklung des Durchschnittslohns in den Jahren 2020 und 2021 betrifft, wurde mittlerweile am 12. Dezember 2022 unter der Referenz 8117 in der Abgeordnetenkammer eingereicht und im Memorial A Nr. 691 veröffentlicht.

Das Gesetz vom 23. Dezember 2022 trat gestern, am 1. Januar 2023, in Kraft. Es wertet den sozialen Mindestlohn auf, indem es ihn wie folgt um 3,2 % anhebt:

Es ist nicht auszuschließen, dass es kurzfristig zu einer weiteren Lohnerhöhung kommt, da eine Indexerhöhung angesichts der Inflationszahlen des STATEC1 zu Beginn des Jahres fallen könnte.

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1. Nationales Institut für Statistik und Wirtschaftsstudien (Institut national de la statistique et des études économiques du Grand-Duché de Luxembourg).

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