In dem ersten Teil unserem Artikel über die Schiedsgerichtsbarkeit In Ungarn haben wir über Unabhängigkeit und Fachkundigkeit des neuen Systems in Ungarn seit 2017 geschrieben.

In diesem Teil werden wird das tatsächliche Schiedsgerichtsverfahren an sich vorstellen.

Die Rolle des Schiedsgerichtverfahrens

Nach dem 90er und 2000er Jahren, es scheint so, dass die Schiedsgerichte in Ungarn ihre neue Renaissance erleben würden – der Gesetzgeber auf jedem Fall beabsichtigt, die Streitschlichtung zum Teil wieder auf diesen Weg zu lenken.

Das Schiedsverfahren – Die Regel und Möglichkeiten

Die Parteien müssen sich der Zuständigkeit des Schiedsgerichtes vor der gegenständlichen Streitigkeit in einem gesonderten Vertrag im Allgemeinen, oder in einer Vertragsklausel im Besonderen unterwerfen.

Die schriftliche Form ist nötig, es genügt dazu jedoch ggf. eine E-Mail-Wechsel, welche es bezeugt, dass eine Partei die Vereinbarung der Zuständigkeit des Schiedsgerichtes initiiert und die andere Partei es nicht beanstandet hat.

Auf jedem Fall bedarf es der schriftlichen Form, mündliche Vereinbarungen sind hierzu nicht zu berücksichtigen, zumal es ja eine Abweichung von den regulären gesetzlichen Gereichten darstellt.

Ist hierzu zu bemerken, sofern der Vertrag, der die Schiedsgerichtsklausel beinhaltet, ungültig wäre, berührt das an sich die Gültigkeit der Klausel nicht, weil diese als von dem Vertrag unabhängige Vereinbarung gilt.

Sofern die Bestimmung des Schiedsgerichtes für zukünftige Streitigkeiten erfolgt ist, wird das normale" Gericht die Klage mangels Zuständigkeit also abweisen. Davon gibt es eine Ausnahme, nämlich, wenn eine Partei gegen den anderen Mahnbescheidsverfahren anstrengt und wegen des Einwandes der belangen Partei das sich in eine Klage umgewandelt wird, und die jetzt schon Beklagte sich darauf nicht beruft, dass mit der gegnerischen Partei ursprünglich die Schiedsgerichtsbarkeit vereinbart wurde. (Hierzu bemerken ist, dass bei abgelaufenen Geldforderungen unter HUF 3.000.000,- ist das sogar ein Muss, Mahnbescheidsverfahren einzuleiten.)

Nennung der Schiedsrichter

Das Schiedsgericht besteht – auf der Vereinbarung der Partien – aus einem Einzelrichter oder aus einem 3köpfigen – oder auf Wunsch auch mehrköpfigen - Rat.

Sofern ein Einzelrichter in der Streitsache vorgehen soll, die Parteien müssen sich auf die Person einigen. Die Lage ist im Falle eines Rates in der Hinsicht einfacher, dass jede Seite eine Person von der Liste der Schiedsrichter eigenständig auswählen kann und erst diese Richter untereinander den Vorsitzenden wählen.

Rechte und Zuständigkeiten des Schiedsgerichts

  • Vorläufige Rechtschut

zDas Gericht ist - wie ein staatliches Gericht – berechtigt, vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren. Dies kann z.B. in der Form erfolgen, dass z.B. das Gericht anordnet, einen Zustand bis zum Ende des Verfahrens aufrecht zu halten, oder Beweise bewahren zu lassen, welche im Laufe des Verfahrens eine Rolle spielen könnten.

Diese Maßnahmen werden grundsätzlich auf den Antrag auf der einer Partei angeordnet, - in dem Fall kann die Anordnung auch an Garantie gebunden werden.

  • Gleichbehandlung der Parteien

Jede Partei wird im Verfahren gleichbehandelt, und erhält das Recht, ihr Anliegen vorzutragen.

Umstände des Verfahrens

  • Verfahrensdauer

Die Verfahrensdauer ist 6 Monate, also im Vergleich zu den staatlichen Verfahren recht begrenzt.

Das Verfahren beginnt mit dem Tag, an dem die Klageschrift der gegnerischen Partei zugestellt wird.

  • Ort der Verhandlung

Das Ort der Verhandlung können die Parteien grundsätzlich selbst bestimmen, mangels solcher Bestimmung ist dieses Ort der Sitz des Schiedsgerichtes in Budapest, oder ein anderes, durch das Gericht bestimmtes Ort.

  • Verfahrenssprache

Die Verfahrenssprache vereinbaren ebenfalls die Parteien, oder mangels Vereinbarung bestimmt diese das Gericht. Die Verfahrenssprache gilt dann für das ganze Verfahren.

(Wir setzen die Serie fort! Mit den weiteren Details zum Ablauf und Kosten des Verfahrens und der Vollstreckbarkeit...)

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