Was bedeutet RAIF Luxembourg? 

Der Name RAIF Luxembourg" bezieht sich auf den Reserved Alternative Investment Fund", der durch das Gesetz von Juli 2016 in Luxemburg eingerichtet wurde. RAIF Luxembourg ist eine Kombination von Specialized Investment Funds (SIFs Luxembourg) und Société d'investissement en capital à risqué (SICAR).

Wegen der folgenden Vorteile handelt es sich heute um den beliebtesten Investmentfond unter Anlegern und Sparern.

RAIF Luxembourg: Alle Vorteile auf einen Blick 

RAIF hat folgende Vorteile:

- Er kann in kurzer Zeit gegründet werden (1 bis 3 Monate), da er keine Zulassung durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) bedarf. Ein RAIF ist ausschließlich durch AIFMD (Alternative Investment Fund Manager) reguliert und wird von Alternative Investment Fund Managern (AIFM) aufgelegt und verwaltet;

-Ein RAIF wird gemäß der Richtlinie AIFM 2011/61/UE von einer von der CSSF zugelassenen Verwaltungsgesellschaft verwaltet;

- Ein RAIF bedarf keine Zulassung durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF). Die Strukturierung und Auflegung des Fonds wird jedoch von ManCo" kontrolliert, einer privaten Gesellschaft, die den Fonds für die gesamte Laufzeit verwaltet.

- RAIF profitiert von dem europäischen Pass um dadurch das europaweite Marketing zu professionellen Investoren zu gewährleisten.

- RAIF ermöglicht eine Diversifizierung, da er aus einem Dachfonds mit mehreren Teilfonds besteht. Jeder Teilfonds verfolgt eine bestimmte Anlage- und Vertriebspolitik und hat seine spezifische Kostenstruktur.

Im Hinblick auf die Besteuerung des oben genannten Fonds ist Folgendes vorgesehen:

- Eine jährliche Steuer (taxe d'abonnement annuelle) von 0,01% auf den Nettoinventarwert (NAV) des Fonds muss alle drei Monate gezahlt werden;

- Falls der Fonds Anteile anderer Fonds hält, ist die oben genannte Steuer nicht fällig, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

 - Auf internationaler Ebene unterliegt RAIF nur 29 von 76 Steuerabkommen zwischen Luxemburg und anderen EU-Ländern.

RAIF Luxembourg: Wie funktioniert es? 

Ein RAIF kann durch die folgenden Schritte gegründet werden:

1. Zulassung

Ein RAIF muss in der zum Zeitpunkt seiner Gründung gewählten Rechtsform und im entsprechenden Abschnitt in einem offiziellen Verzeichnis des RCS (Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg) registriert sein.

Falls er in einer anderen Rechtsform registriert ist, muss es in einem neuen Abschnitt registriert werden.

Bei der Registrierung werden Name des RAIF, Gründungsdatum und Name der Verwaltungsgesellschaft des Fonds bekannt gegeben.

2. Veröffentlichung

Die Gründung des RAIF wird im RESA ("Recueil Electronique des Sociétés et Associations") veröffentlicht.

3. Registrierung

Alle RAIFs müssen per Einschreiben eine schriftliche Anfrage mit allen notwendigen Informationen an den Manager des RCS senden, um in Verzeichnis des RCS registriert zu werden.

Damit ein RAIF funktionieren kann, muss er die oben genannten Kriterien erfüllen und einen autorisierten Manager mit Sitz in Luxemburg oder in einem anderen EU-Land ernennen.

Im Besonderen beträgt die Mindestkapitalanforderung für RAIF € 1.250.000, die innerhalb von 12 Monaten nach Gründung des Fonds erreicht werden muss. Ein RAIF steht institutionellen Anlegern, Privatanlegern und vermögenden Privatanleger zur Verfügung.

Ein RAIF wird von einem luxemburgischen Notar unterzeichnet. Der Notar muss sicherstellen, dass der Fonds innerhalb von 10 Tagen nach seiner Gründung im Verzeichnis des RCS registriert ist.

Alle anderen Merkmale und Anforderungen sind dieselben wie bei SIF und SICAR.

RAIF Luxembourg: Besteuerung 

Ein RAIF unterliegt einer jährlichen Steuer von 0,01% auf den Nettoinventarwert des Fonds (mit einigen Ausnahmen) und ist von Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Einkommensteuer befreit.

In steuerlicher Hinsicht kann man unter folgenden Systemen wählen:

- SIF System (Standardsystem);

- SICAR System (optionales System). In diesem Fall, muss der Gründungsakt des Fonds angeben, dass letzterer in Bezug auf Risikokapitalanlagen gegründet wurde und dass diese spezifische Regelung gewählt wird. Bei einem RAIF mit mehreren Teilfonds sind alle Teilfonds von dieser Steueroption betroffen, da eine Trennung nicht möglich ist.

Verwaltungsdienstleistungen für RAIFs, unabhängig davon, ob sie als SIF oder SiCAR erstellt wurden, sind von der Mehrwertsteuer befreit.

Wie können wir Ihnen helfen?

Die Anwaltskanzlei Arnone & Sicomo bietet ihren Kunden in Luxemburg Rechtsberatung in Bezug auf Investmentfonds und alternative Fonds (z.B. RAIF).

Unsere Mitarbeiter beraten Unternehmen und Privatanleger zu den besten Anlagestrategien, auch für steuerliche Zwecke.

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