Als die europäische Datenschutzverordnung (GDPR) mit 25.05.2018 in Kraft getreten ist, Ungarn hat ihr Datenschutzgesetzt noch längst nicht angepasst.

Bis November 2017 wurde über eine großzügige Änderung des Gesetz Nr. CXII von 2011 über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Informationsfreiheit (sg. Infogesetz), welches Gesetz bis Inkrafttreten der GDPR in Ungarn den Schutz der persönlichen Daten geregelt hat, auf Ministeriumebene rege verhandelt und eine beträchtliche Modifizierung ausgearbeitet, dann verschlief die Regierungsinteresse um die GDPR.

Die bevorstehenden Wahlen in Ungarn im April 2018 ließen die Arbeit der Gesetzgebung in den Hintergrund stellen, sodass bis zum Stichtag 25.05. die Modifizierung des Infogesetzes wider hiesiges Erwarten nicht erfolgte.

Kurz nach der neuen Regierungsbildung wurde jedoch ein kurzer Entwurf vor das Parlament gebracht und angenommen.

Der Gesetzentwurf brachte keine Änderung des Infogesetzes mit, das in seiner Fassung vor 25.05 so weiterhin bestand, die Funktionen der Aufsichtsbehörde versieht auch nach wie vor die sog. NAIH (Mosaikwort), die vorherige nationale Datenschutzbehörde. Die wichtigste Regelung des Entwurfes zum Infogesetz war – was auch durch das Parlament angenommen wurde -, dass bei der erstmaligen Verletzung der - in einer Rechtsnorm oder in einem verbindlichen Rechtsakt der Europäischen Union festgelegten - Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Daten in erster Linie unter Verwarnung des Datenverwalters oder Datenverarbeiters für die Beseitigung der Rechtsverletzung gesorgt werden soll.

Diese Regelung, die einigermaßen die Befürchtungen vor exorbitant hohen Bußgelder wettmacht, erklärt das Gesetzgeber in den Erläuterungen zur Gesetzänderung, da dort zu lesen ist, dass die ungarische Regierung von Beginn an gegen eine Datenschutzregelung auf europäischen Ebene war, da das ungarische Infogesetz bereits früher unter den strengsten in Europa war, sodass sie die GDPR für unnötig hält und als solche ansieht, die vor allem für multinationale Unternehmen gilt.

Vor diesem Hintergrund und weil die ungarische Datenschutzbehörde wegen der Verzögerung und auch vorerst unwesentlicher Änderung des ungarischen Infogesetzes auf die Anwendung der GDPR eher unvorbereitet war/ist, ist noch abzuwarten, wie die tatsächliche Umsetzung der Regelungen in GDPR in Ungarn sich gestaltet.

Andererseits da die ungarische Regierung selbst um die Umsetzung der GDPR nicht viel bemühte die kleine und mittelständische Unternehmen haben sich mit der Regelung auch nicht auseinandergesetzt und den eigenen Datenschutz nicht eilig darauf ausgerichtet, wie die neueste Entwicklungen zeigen nicht grundlos, weil der ungarische Gesetzgeber nach dem ersten Anzeichen nach nicht auf das Kassieren von Bußgelder wegen Verstöße der GDPR hinaus ist wie in manchen Westeuropäische Länder.

Ein weiterer, umfassender Entwurf war im Juni jedoch wieder bei dem Parlament eingereicht worden, und im Eiltempo eine Gesetzesänderung mit 25.07. verabschiedet, über die wir zunächst detailliert berichten werden.

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