In der Vergangenheit waren die Ansätze, das Institut des angelsächsischen Trusts im Schweizer Recht zu kodifizieren, nicht von Erfolg gekrönt. Seit dem Jahr 2001 wurden mehrere parlamentarische Vorstösse vom Bundesrat zurückgewiesen. Die klare Annahme des Postulats Merlini" durch den Nationalrat im Februar dieses Jahres sowie die Parlamentarische Initiative Regazzi" könnten die Ausgangslage nun ändern.

Seitdem 2007 der angelsächsische Trust mit der Ratifizierung des Haager Übereinkom-mens in das schweizerische Rechtssystem eingebettet wurde, hat sich die Welt der Trusts verändert. Die meisten bis anhin angeführten Argumente und Vorbehalte greifen heute nicht mehr.

Das Finanzinstitutsgesetz (FINIG)

Das Finanzinstitutsgesetz wird Schweizer Trustees in naher Zukunft einer Bewilligungs-pflicht und sorgfältigen Überwachung unterstellen, zusätzlich zum Geldwäschereigesetz. Damit wird auch sichergestellt, dass der Trust in der Schweiz nicht für unerwünschte Zwecke missbraucht werden kann. Der Trust ist in der Schweiz Realität, welcher das FINIG nun Rechnung trägt. Ein Schweizer Trustrecht wäre da nur die logische Kon-sequenz.

Der automatische Informationsaustausch (AIA)

Der automatische Informationsaustausch nach den Vorgaben der OECD führt zu Transparenz über die Grenzen hinweg. Die Verwendung des Trusts im Geheimen" wird dadurch verunmöglicht. Bisher wurden Vermögensstrukturen wie Trusts und deren Verwendungszwecke in den Medien oftmals einseitig dargestellt. So ist der Eindruck entstanden, dass diese Rechtsform primär für unzulässige Zwecke genutzt wird. Die Gegenwart und insbesondere die Zukunft sehen jedoch v.a. als Folge des AIA und der anstehenden Regulierung von Schweizer Trustees gänzlich anders aus.

Die Reputation des Schweizer Finanzplatzes

Die dauernden Verwicklungen des Schweizer Finanzplatzes in Leaks und andere Skandale im Ausland stärken den Wunsch nach Kontrolle, um alten Gepflogenheiten unwiderruflich ein Ende zu setzen. Dies wird jedoch nur dann erfolgreich gelingen, wenn Rechtsstrukturen wie der Trust aus der Schweiz heraus angeboten werden. Mangels verfügbarer Schweizer Lösungen werden Strukturen heute zwangsläufig im Ausland gegründet. Der Umgang mit ausländischen Rechtsformen fällt naturgemäss schwerer und eine griffige Beaufsichtigung ist ausserhalb des Schweizer Territoriums kaum durchzusetzen. Dabei gehört beinahe ein Viertel der bei Schweizer Banken hinterlegten Vermögen Trusts und anderen Rechtsstrukturen. Dies sollte Grund genug sein, u.a. dem Trust zusätzliche Aufmerksamkeit zu schenken.

Finanzplatzstrategie

Der Schweizer Finanzplatz steht unter Druck und muss Strategien entwickeln, um sich gegenüber den konkurrenzierenden Finanzplätzen durchzusetzen. Im Gegensatz zur Schweiz verfolgen die anderen Finanzzentren als unsere grössten Rivalen" fast ausnahmslos eine harmonisierte Strategie, welche Banken, Vermögensverwaltung, Versicherungen und eben Strukturierungsdienstleistungen umfasst (Trusts, Stiftungen, Gesellschaften, Fonds, Verbriefungen etc.). Bei den Fonds hat sich die Schweiz bereits vor Jahren selbst aus dem Rennen genommen. Andere geeignete und auf Schweizer Recht basierende Strukturierungsmöglichkeiten fehlen beinahe gänzlich. So sind die Verwendungsmöglichkeiten der Schweizer Stiftung aufgrund des Fideikommissverbots (ZGB 335) stark eingeschränkt, Kapitalgesellschaften v.a. infolge der Verrechnungs-steuer oft nicht optimal, Limited Partnerships nicht existent, genauso wenig wie Rahmengesetze für Verbriefungstransaktionen. Dies stellt einen deutlichen Wettbe-werbsnachteil dar. Die Schweiz ist tatsächlich eher ein Banken- als ein Finanzplatz. Dabei verstärken Transparenz und Globalisierung die Konkurrenzsituation erheblich und erfordern die richtigen Instrumente, um sich gegen die Konkurrenz behaupten zu können, da Vermögenswerte zunehmend an dem Ort gehalten werden, an welchem auch die Rechtsstruktur aufgesetzt worden ist.

Die Gründung eines Trusts erfolgt meist aus rein zivilrechtlichen Gründen. Landesüber-greifendes Vermögen und erst recht die Erbfolge stellen viele Herausforderungen dar, auf die Trusts die richtigen Antworten geben können. Die Grenzen klassischer zivilrechtlicher Instrumente wie etwa Schenkungen, Testamente, Erbschafts- und Eheverträge, Bürgschaften und andere Sicherungsverträge können mittels Trusts über-wunden werden. Trusts werden im privaten und vor allem im geschäftlichen Umfeld seit mehreren hundert Jahren verwendet und es besteht kein Grund zur Annahme, dass sich dies zukünftig ändern wird. Es stellt sich nur die Frage, ob die Schweiz hierbei eine Rolle spielen wird oder das Feld ihren Konkurrenten überlässt.

Mehrere civil law" Rechtsordnungen haben den Trust bereits erfolgreich kodifiziert und in ihr Rechtssystem integriert. Einer Überführung des Trusts aus dem angelsächsischen Rechtskreis in das Schweizer Rechtssystem steht daher nichts entgegen. Auch in steuerrechtlicher Hinsicht kann man vom Ausland lernen und griffige steuerrechtliche Modelle in Betracht ziehen. Ein Ansatz ist zum Beispiel, dass ein Trust zwischen transparenter Besteuerung (es werden also je nach Sachverhalt Gründer und/oder Begünstigte am Ort ihrer Ansässigkeit besteuert, was über den AIA sichergestellt wird) oder Besteuerung als eigenes Steuersubjekt wählen kann (dann z.B. mit Zugang zu Doppelbesteuerungsabkommen). Dies hätte den positiven Nebeneffekt, dass die Schweiz in vielen Fällen über den Trust Steuereinnahmen auf Vermögenswerte generieren könnte, welche ausländischen wirtschaftlich Berechtigten zugerechnet werden. In einer Zeit, in welcher wir mit sinkenden Steuereinnahmen zu kämpfen haben, erscheint dies eine interessante Option.

Die Schweiz geniesst zu Recht einen ausgezeichneten Ruf aufgrund der politischen und wirtschaftlichen Stabilität, kombiniert mit Fachwissen und Dienstleistungsqualität. Diese Karten gilt es auszuspielen.

Wie Mandaris bei Trusts und anderen Vermögenstrukturen behilflich sein kann

Mandaris hat sich auf den Bereich der Beratung und Verwaltung von landesübergrei-fenden Strukturen spezialisiert. Der Umgang mit Herausforderungen in Bezug auf solche Strukturen steht bei den erfahrenen Spezialisten von Mandaris an der Tagesordnung. Dabei stellen wir sicher, dass die in- und ausländischen Rechtsordnungen respektiert werden.

Mai 2017

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