BOT PROJEKTE IN VIETNAM

Build-Operate-Transfer (BOT)

1.1 Bedeutung

Die Grundlage von BOT Projekten ist ein von der Regierung genehmigter BOT Vertrag. Dieser BOT Vertrag wird zwischen dem Auslandsinvestor (BOT Investor) und der staatlich bevollmächtigten Verwaltungsbehörde abgeschlossen. Der Zweck der BOT Projekte ist die Errichtung von Infrastruktureinrichtungen, wie zum Beispiel Stromkraftwerken und anderen öffentlichen Versorgungsbetrieben. Ausländische Unternehmen, die in Infrastrukturprojekte, z.B. den Bau einer der geplanten neuen Autobahnen, investieren, werden ihr Vorhaben meist in Form eines Build-Operate-Transfer Vertrages (BOT) realisieren. Dabei ist ein BOT keine eigenständige Investitionsform, sondern vielmehr ein rechtlicher Rahmen für ein Investitionsvorhaben. Es gibt verschiedene Varianten eines BOT. Das Grundprinzip ist jedoch das Folgende:

Ein ausländischer Investor verpflichtet sich gegenüber einer vietnamesischen Behörde vertraglich zur Errichtung eines Infrastrukturprojekts (build) und zu dessen entschädigungsloser Übereignung an den vietnamesischen Staat (transfer). Im Gegenzug erhält der Investor eine befristete Betriebserlaubnis, die es ihm ermöglicht, Gewinne zu erwirtschaften (operate).

Beim Standard BOT errichtet der Investor das Infrastrukturprojekt, betreibt es für eine vereinbarte Dauer und muss das Infrastrukturprojekt erst nach Ablauf der Betriebsperiode an die staatliche Behörde übereigen (build-operate-transfer). Neben diesem Standardmodell gibt es noch zwei Unterformen des BOT Vertrages: Build-Transfer-Operate (BTO)- und Build-Transfer (BT)-Projekte. BTO-Projekte unterscheiden sich vom Standard BOT dadurch, dass die realisierte Infrastruktur sofort nach Fertigstellung übertragen werden muss, dem Investor jedoch für eine bestimmte Zeit eine Betriebsgenehmigung erteilt wird. Bei einem BT-Projekt erhält der Investor keine Betriebsgenehmigung, sondern das Infrastrukturprojekt wird nach Errichtung und Übereignung ausschließlich durch den vietnamesischen Staat betrieben. Als Gegenleistung werden dem Investor seitens der vietnamesischen Regierung anderweitige Investitionen in Vietnam garantiert. Sowohl das BTO-als auch das BT-Modell haben allerdings kaum eine praktische Bedeutung. Bislang wurde nur wenige Investitionsvorhaben in einer der beiden Formen realisiert.

Der BOT Vertrag ermöglicht dem vietnamesischen Staat die Verwirklichung von größeren Infrastrukturprojekten (z.B. Bau von Brücken, Kraftwerken, Flughäfen, Eisenbahnstrecken und Autobahnen), ohne diese selbst finanzieren zu müssen. Ein BOT ist also eine Art Konzessionsvertrag. Da BOT-Projekte auf Grund großer Investitionsvolumen ein hohes Investitionsrisiko bergen, wurden bislang erst sehr wenige BOT Projekte in Vietnam realisiert.

1.2 Gruendung/Lizensierung

Zur Tätigung einer Auslandsinvestition in BOT-Projekte ist eine Lizenz notwendig. Diese Genehmigung muss vom Investor beantragt werden oder sie wird im Zusammenhang mit einer Ausschreibung erteilt. Darüber hinaus ist die Zustimmung des Premierministers erforderlich, welche auf der Grundlage der Stellungnahmen des MOIT und anderer zuständiger Behörden getroffen wird. Im Anschluss daran stellt das MPI die Investitionslizenzen aus.

Weiterhin obliegt dem MPI die Verteilung der Ressourcen und die Festlegung von Prioritäten innerhalb der Projekte. Dieses Ministerium stellt also die Rangliste der BOT Projekte zusammen, die tatsächlich durchgeführt werden sollten. Aus diesem Grund kommt ihr eine tragende Rolle bei der Bestimmung der Richtung der Investitionspolitik zu.

Nach der Vergabe der Investitionslizenz fungiert das MOIT bei dem BOT Vertrag als die vietnamesische Vertragspartei. Daraus ergeben sich für das MOIT folgende Verpflichtungen:

  • Festlegung der wirtschaftlichen und technischen Ziele des Projektes;
  • Durchführung, Überprüfung und Genehmigung der Vor-Durchführbarkeitsstudien und

Durchführbarkeitsstudien;

  • Ausarbeitung, Zustimmung und Abschluss der BOT, BTO und BT Verträge;
  • Überprüfung und Bewertung des technischen Designs des Projektes in Zusammenarbeit mit

dem Bauministerium und anderen Ministerien, Zweigstellen, Städten unter

Zentralbefehlsgewalt und Volkskomitees;

  • Bauaufsicht während der Bauphase, um damit die Bauqualität zu gewährleisten;
  • Zustimmungserteilung zu Verträgen, die die Versorgung von Materialien und die

Bereitstellung von technischen Dienstleistungen zwischen der BOT Gesellschaft und dem

vietnamesischen Unternehmen betreffen.

Langerwartete Klarheit fuer BOT-Projekte

Im Januar 2011, kam Cicular 03/2011/TT-BKDT in Kraft. Neben der Gewaehrung einer Anleitung fuer Decree 108/2009/ND-CP, beinhaltet Circular 3 genauso auch die vorgeschriebenen Formulare, die fuer verschiedene Investitionen in Form des BOT, BTO und BT-Vertrages anzuwenden sind.

Mit dieser Regulierung wurde die Wahl des Investors durch oeffentliche Ausschreibungen oder Benennung festgelegt. Die erfahrensten wurden ausgewaehlt. Circular 3 beschreib einen 6-Schritte-Prozess. Nach der Auswahl diskutieren die Investoren den BOT-Vertrag mit den relevanten Staatsbehoerden. Circular 3 sieht vor, dass ein Investor eine neue Gesellschaft gruendet, um ein BOT-Projekt auszufuehren, was den Investor anscheinend verbietet eine bereits bestehende Niederlassung zu waehlen, was widerspruechlich zu Circular 108 ist. Circular 3 regelt Zeitrahmen und Prozeduren fuer die Ausstellung eines Investitionszertifikats fuer ein BOT-Projekt. Es scheint als wuerden sie weder die Kapazitaeten der Investoren, noch die Schaffbarkeitsstudie der Bot-Projekte beachten. Es ist moeglich, dass dem so ist, weil diese Angelegenheiten schon bei der Wahl der Investoren geprueft wurde. Ferner sind mehrere Formulare bezueglich des BOT im Annex zu Circular 3 hinterlassen.

Seit 2015 ersetzt das Decree No. 15/2015/ND-CP das Decree 108/2009/ND-CP. Als Konsequenz ersetzt Circular No. 06/2016/TT-BKHDT das Circular 03/2011/TT-BKDT.

Circular No. 06/2016/TT-BKHDT regelt die Durchfuehrung einer Anzahl von Artikeln des Decree No. 15/2015/ND-CP (vom 14. Februar 2015) von der Regierung, fuer Investitionen in der Form des PPP.

Circular 06 schliesst die Transformation von Investitionen in Hinblick auf Investitionsprojekte durch oeffentliches Kapital ein. Es beinhaltet aber auch Rahmenbestimmungen und Muster fuer Projektvertraege. Zusaetzlich gibt Circular 06 noch Prozedere fuer Ausstellung, Veraenderung und Widerruf des Registrierungszertifikat fuer Investitionen und hinsichtlich der Errichtung von Projektmanagementunternehmen und damit verbundene relevante Formulare.

Letztendlich enthaelt es noch andere Inhalte innerhalb der Kompetenz fuer das Geben von Anweisungen des Ministeriums fuer Planung und Investition, wie in Decree 15/2015/ND-CP vorgeschrieben.

1.3 Durchfuehrung

Die Durchführung eines BOT-Projektes ist in der Investitionsform eines Joint-Ventures oder als 100 % auslandsfinanzierte Gesellschaft möglich. Da der vietnamesische Staat nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel für eine Kapitalbeteiligung verfügt, werden derzeit von der vietnamesischen Regierung ausschließlich fremdfinanzierte BOT-Projekte bevorzugt (in Form einer 100% auslandsfinanzierten Gesellschaft).

1.4 BOT Gesellschaft

Im Rahmen der Durchführung von BOT Projekten muss der BOT Investor weiterhin jeweils eine Gesellschaft für die Bauausführung und die Verwaltung des Projektes gründen (BOT Gesellschaften). Es gibt keine Beschränkungen in Bezug auf den Anteil von ausländischem Eigentum bei der BOT Gesellschaft.

Eine BOT Gesellschaft ist ein selbstständiger Rechtsträger.

1.5 Dauer des BOT-Projektes

Die Dauer eines BOT Projektes wird zwischen dem BOT Investor und der dazu ermächtigten Staatsbehörde ausgehandelt. Die gesetzlich geregelte Frist beträgt maximal 50 Jahre bzw. in außerordentlichen Fällen 70 Jahre.

1..6 Subunternehmen

Ausländische Unternehmen können sich bei Bedarf am Projekt auch als Subunternehmer zur Versorgung und Installation von Apparaturen bzw. Maschinen beteiligen.

Bisher ist allerdings noch ungeklärt, wie die Auswahl und Ernennung eines solchen Subunternehmens zu erfolgen hat. Die 1996 erlassenen Regelungen bestimmen, dass bis auf wenige Ausnahmen, die Bestimmung der Subunternehmer durch freie Ausschreibung zu erfolgen hat. Das genaue Ausmaß dieser Regelungen kann noch nicht abgeschätzt werden. Wenn aber alle Subunternehmer durch Ausschreibung ausgewählt werden sollten, dann würde dies zu den BOT Regelungen in Widerspruch stehen, gemäß denen die Auswahl von Subunternehmen nicht von staatlicher Seite aus erfolgt:

Laut den BOT Regelungen hat die BOT Gesellschaft das Recht, die Auswahl der Subunternehmer vorzunehmen bzw. die Ausschreibung für diese zu organisieren. Abgesehen davon muss die BOT Gesellschaft nach der Auswahl den Namen des ernannten Subunternehmers der zuständigen Verwaltungsbehörde anzeigen.

1.7 Rechtliche Grundlagen

Die BOT Regelungen und die Durchführungsvorschriften bilden die gesetzliche Basis für BOT-, BTO- und BT-Projekte.1 Bitte beachten Sie, dass derzeit ein neues BOT-Decree in Bearbeitung ist, das die hier erläuterten Regelungen teilweise außer Kraft setzt. An dem Grundkonzept der BOT-, BTO-und BT-Projekte ändert sich durch das Decree jedoch nichts. Die Einführung der BOT Regelungen ist auf die Unterstützung von Rechtsexperten aus dem MPI und anderen Ministerien sowie von ausländischen Rechtsanwälten, Bankiers und Unternehmern zurückzuführen. Weiterhin bemüht sich die Regierung sichtlich darum, günstigere Bedingungen und einfachere Investitionsprozesse für Auslandsinvestoren im Hinblick auf die BOT Projekte zu schaffen.

Die seit November 1993 gültigen Regeln für BOT, BTO und BT Verträge wurden mit Erlass eines Regierungsdecrees vom 15.08.1998 aufgehoben. Die seitdem geltenden Regelungen enthalten u.a. die folgenden Neuerungen:

  • Gewinnsteuerbefreiung bei Investitionen in geförderten Bereichen und Gebieten von bis

zu acht Jahren;

  • Grundsätzlich ist eine Gewinnsteuer von 10 % für die gesamte Projektdauer zu entrichten,

in den ersten vier Jahren einer Gewinnerwirtschaftung ist eine 100 %-ige Steuerbefreiung,

für die vier nachfolgenden Jahre eine 50 %-ige Steuerbefreiung vorgesehen;

  • Für ins Ausland transferierte Gelder ist eine 5 %-ige Quellensteuer zu entrichten;
  • Für Subunternehmen gelten die Regeln der Besteuerung ausländischer Bauunternehmen

Befreiung von der Besteuerung von Technologietransfer (technisches Know-how,

Kundendienst, technologische Abläufe, gewerbliche Schutzrechte).

Die Liste der steuerfreien Importe von Maschinen und Ausrüstung sowie die

Bedingungen der Steuerbefreiung wurden genauer spezifiziert und zum Teil ausgedehnt,

letztere gelten zum Beispiel nunmehr im Falle einer Projekterweiterung.

Es wurde eine Möglichkeit geschaffen, Einnahmen in vietnamesischen Dong (VND)

durch Außenhandelsaktivitäten in eine stabile Währung umzutauschen.

Die Staatsbank ist verpflichtet, VND-Einnahmen in Fremdwährungen zu konvertieren,

damit Forderungen und Zinsen bezahlt, Geschäfte getätigt und erzielte Einnahmen ins

Ausland transferiert werden können;

  • BOT-Gesellschaften können Fremdwährungskonten eröffnen;
  • Die geplanten Gebührensätze für die Nutzung der zu schaffenden Infrastruktur müssen nicht mehr explizit im BOT-Vertrag angegeben werden; und
  • Während der Dauer der Projektdurchführung sind die BOT-Projekte von der Pachtzahlung/Miete befreit

Seit dem 1. August 2000 darf die Regierung im Zusammenhang mit BOT, BTO und BT Projekten Verträge schließen und Garantien gewähren. Das ist für die Gewährleistung von Abnahme- oder Belieferungsverträgen (z.B. im Energiesektor) wichtig und steigert die Attraktivität solcher Modelle für ausländische Investoren.

Gesetzesaenderung 2015 – neues Decree No. 15/2015/ND-CP

Seit Februar 2015 ersetzt Decree No. 15/2015/ND-CP das Decree 108/2009/ND-CP.

Regelungsbereich

Dieses Decree 15 enthaelt die Regularien fuer die Sektoren und die Voraussetzungen, Prozedere der Ausfuehrung der Investitionsprojekte, die in der Form des PPP entwickelt werden. Genauso wird das Management und der Gebrauch von staatlichen Finanzierungen fuer die Ausfuehrung von Investitionsprojekten geregelt. Daneben beinhaltet es Investitionsanreize der Regierung und Versicherungsregeln und die Verantwortung der Regierungsbehoerden fuer das Management von Investitionsprojekten, die nach PPP entwickelt werden. Dieses Decree 15 findet Anwendung bei der: regelnden Behoerde, Investoren, Projektunternehmen, Darlehensgebern und Behoerden/Organisation/Individuuen die involviert sind. Das Projekt muss als PPP entwickelt werden.

Uebergangsbestimmungen

Die Liste der angekuendigten Projekte, vor dem Wirkungsdatum des Decree sollen ueberarbeitet und werden unter Massgabe des neuen Decree neu genehmigt, wenn diese nicht durch den Premierminister genehmigt wurden.

Daneben ist es nicht noetig, dass Projekte, fuer welche das Ergebnis der Investorenauswahl bereits vor dem Wirkungstag des Decrees genehmigt wurde, die Prozedur der Auswahl noch einmal durchfuehren muessen.

Projektvertraege, die bereits vor dem Inkrafttreten unterzeichnet sind, muessen nicht neuverhandelt werden.

Die Durchfuehrung der Projekte, die bereits das Investmentzertifikat erhalten haben oder fuer jene der Vertrag schon vor dem Wirkungstag offiziell unterschrieben ist, soll nach der Regulierung des Investitionszertifikats und des Projektvertrages stattfinden.

Letztendlich sollen Projekte, die eine schriftliche Verpflichtung oder Genehmigung des Premierministers oder der Ministerien, Volkskomitees, oder von regulatorischen Organen bezueglich der Zusicherung von staatlicher Unterstuetzung erhalten haben, unter Massgabe dieser Dokumente ausgefuehrt werden.

Projekte, die nicht den oben erwaehnten Projekten entsprechen, sollen nach der Entscheidung des Premierministers gemaess des Antrags des MOIT geregelt werden.

HIGHLIGHTS

Gefoerderte Investitionssektoren

Decree 108 enthält eine Liste mit Investitionssektoren für Investitionen auf der Grundlage von BOT-, BTO- und BT-Verträgen, die besonders gefördert werden sollen.

Decree 15 klassifiziert und referenziert nur die verschiedenen Projekte der Konstruktion, Verbesserung, Durchfuehrung und Management von infrastrukturellen Arbeiten, Versorgung oeffentlicher Ausruestung und Betriebsmitteln.

Nach Decree 15 sind Konstruktionsprodukte, Durchfuehrung und Management von Projekten fuer den Bau neuer Infrastruktureinrichtungen oder fuer Projekte von Renovierung, Expansion, Modernisierung, oder die Operation und das Management bereits bestehender Einrichtungen die folgenden:

  1. Transport, Infrastruktur und Dienstleistung
  2. Beleuchtungssysteme, Trinkwasserversorgung, Abflusssysteme, Jauchesammlung und Verwertungsysteme, sozialer Wohnungsbau, Neusiedlungswohnbau, Friedhoefe;
  3. Kraftwerke, Ueberlandleitungen;
  4. Infrastrukturarbeiten fuer Gesundheit, Bildung, Training, kulturelle Aktivitaeten, Sport und dazugehoerige Services; Hauptverwaltung von regulatorischen Behoerden; Infrastruktur fuer Handel, Wissenschaft und Technologie, Meteorologie und Hydrologie, Wirtschaftszonen, Industriezonen, High-Tech-Zonen, konzentrierte IT-Zonen: Anwendung von IT
  5. Infrastrukturarbeiten fuer Landwirtschaft und laendliche Entwicklung und die Verbesserung des Services in Bezug auf landwirtschaftliche Produktion mit der Produktverarbeitung und dem Verkauf;
  6. Andere Infrastruktureinrichtungen, die durch den Premierminister klassifiziert wurden und als der Foerderung wuerdig eingestuft sind.

Anforderungen an das Eigenkapital des Investors

Der Investor oder das Projektunternehmen ist fuer die Verfuegbarkeit ausreichender Quellen fuer die Finanzierung und Durchfuehrung des Projekts verpflichtet. Nach Decree 15 soll das Eigenkapital des Investors mindestens 15% hinsichtlich des Gesamtkapitals des Projekts liegen. Wenn das Projekt ein Kapital von mehr als 1,5 Mrd. USD umfasst, wird das Eigenkapital wie folgt berechnet:

  • Fuer Projekte mit einem Investitionsvolumen bis zu 1,5 Mrd. USD, muss das Eigenkapital mindestens 15% des Gesamtkapitals betragen; und
  • Wenn das Gesamtvolumen bei ueber 1,5 Mrd. USD liegt, muss das Eigenkapital mindestens 10% vom Gesamtkapital betragen.

Das ehemalige Decree 108 entfaltete Restriktionen hinsichtlich der Nutzung von Staatskapital fuer die Durchfuehrung eines Projekts, sodass Projekte mit hoechstens 49% an Staatskapital hinsichtlich des Gesamtvolumens finanziert werden durften. Schliesslich erfolgt gemaess Decree 15, die Finanzierung durch den Staat auf Grundlage des Finanzplans des Projekts ohne eine fixierte Hoechstgrenze.

Die folgenden Verwaltungsbereiche sind ermaechtigt Projektvertraege zu schliessen und durchzufuehren:

  • Ministerien, Regulierungsbehoerden, Volkskomitees,
  • Basierend auf Funktion, Aufgaben, Macht und spezifische Managementbedingungen koennen sie zu ihren verbundenen Behoerden delegieren;

Das Volkskomitee kann dies zu seinen direkt unterstellten spezialisierten Behoerden weiterleiten, oder die Bezirkskomitees unterschreiben und fuehren die Projektvertraege der Gruppe B oder C aus.

Formulierung und Verkündung von Projekten und Zulassung von Projektvorschlägen sowie Anerkennung der Projektdurchführbarkeitsberichte

Mit Blick auf ein durch den Staat mitfinanziertes Projekt, welches auf dem geschaetzen und beantragten Kapitalquellen basiert, sollen Ministerien, Regulierungsbehoerden und Volkskomitees den zustaendigen Behoerden, hinsichtlich der Regulierung der oeffentlichen Investition zum Zweck der Verteilung des Budgets, vor der Genehmigung des Projekts berichten.

Ministerien, Regulierungsbehoerden und Volkskomitees sollen einen Finanzierungsplan fuer die Projekte erstellen, die im 5-Jahres-Investitionsprogramm des Industriesektors verkuendet werden. Basierend auf dem genehmigten 5 Jahresplan, der Durchfuehrbarkeitsstudie oder den Projektantraegen (mit Blick auf Gruppe C Projekte), sollen Ministerien, Regulierungsbehoerden und Provinzvolkskomitees den zustaendigen Behoerden bezueglich der oeffentlichen Investitionen berichten, um ueber die Budgetverteilung noch vor der Genehmigung des Projekts entscheiden zu koennen. (Artikel 17 Decree 15)

Das Zeitlimit fuer die Genehmigung der staatlichen Beihilfen des Projekts ist in Clause 2 des Artikels vorgeschrieben und darf 30 Tage, ab dem Erhalt der Dokumente nicht ueberschreiten

Auswahl der Investoren

Der Investor, der im Wege des Ausschreibungsverfahrens bzw. durch Direktbestimmung den Zuschlag erhalten hat, muss sich mit der betreffenden autorisierten Behörde hinsichtlich der Konditionen des BOT-, BTO- und BT-Projektvertrages sowie anderer ggf. erforderlichen Verträge einigen und nach Einigung unterschreiben. Anschließend muss der Investor ein Investitionszertifikat für die Projektfirma beantragen. Dieses dient den ausländisch investierten Projektfirmen zugleich als Gewerbeanmeldungszertifikat für die Projektfirma. Nachdem dieses Zertifikat für das betreffende Projekt ausgestellt wurde, können der Investor und die betreffende autorisierte Behörde den Projektvertrag offiziell unterschreiben.

Rechte und Verpflichtungen der Projektfirma müssen auf folgende Weise vereinbart werden:

  1. die Projektfirma unterschreibt den Projektvertrag und stellt zusammen mit dem Investor eine Partei des Projektvertrages dar, oder
  2. die betreffende autorisierte Behörde, der Investor und die Projektfirma unterschreiben ein Dokument, welches die Projektfirma dazu ermächtigt, die Rechte und Pflichten des Investors zu übernehmen und auszuüben.

Sicherheit zur Gewaehrleistung der Durchfuehrung des Projektvertrages

Sicherheiten zur Gewährleistung der Durchführung des Projektvertrages können entweder in der Form einer Bankgarantie oder aber auch durch andere im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgegebene Sicherheiten für Verpflichtungen erbracht werden. Gemäß Decree 78 müssen die Vertragsverpflichtung zu mindestens 3%, 2% und 1% des gesamten Investitionskapitals des Projektes abgesichert werden, korrespondierend zu den einzelnen Stufen des Gesamtinvestitionsvolumens des Projektes (z.B. 75 Milliarden VND, 75 Milliarden bis zu 1500 Milliarden VND und über 1500 Milliarden VND). Decree 108 hat die Quote der erforderlichen Sicherheit und die Kapitalhöhe wie folgt verändert:

  • Projekte mit einen Gesamtinvestitionsvolumen bis zu 1500 Milliarden VND müssen zu mindestens 2% des Gesamtinvestitionskapitals abgesichert werden; und
  • Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von über 1500 Milliarden VND müssen im folgenden Verhältnis abgesichert werden:
  1. der Anteil des Gesamtinvestitionsvolumens, der niedriger als 1500 Milliarden VND beträgt, muss mit mindestens 2% des Anteils abgesichert werden; und
  2. der Anteil des Gesamtinvestitionsvolumens, der mehr als 1500 Milliarden VND umfasst, muss mit mindestens 1% des Anteils abgesichert werden.

Seit dem 16. Janaur 2017 ersetzt das Decree No. 04/2017/ND-CP das Decree 15/2011/ND-CP.

Der signifikanteste Unterschied der durch Decree 15 eingefuehrt wurde, war seine Anwendbarkeit bei auslaendisch finanzierten Projekten. Decree 15 sieht vor, dass falls die Projektfirma ein garantiertes Darlehen der Regierung fuer ein auslaendisch finanzierten Projekts ersucht, dann soll der Anteil des Darlehens mit dem Haftungslevel der vietnamesischen Partei des Unternehmens korrespondieren. Genauso enthaelt Decree 15 Restriktionen bezueglich der Faehigkeit des vietnamesischen Anteilsinhabers oder Mitglieds der Darlehensnehmer, seine Anteile an auslaendische Investoren zu uebertragen. Eine weitere Voraussetzung wurde im Standardformular der Unternehmung gefunden, welches durch den Darlehensnehmer zur Verfuegung gestellt werden muss. Der Darlehensnehmer sollte die Schuld gegenueber der Regierung anerkennen und der Garant der Regierung muss die Rueckzahlung unternehmen, wenn der Darlehensnehmer dazu nicht in der Lage ist. Nicht geregelt wird das Prizinip, dass der garantierte Kredit mindestens 10 Mio USD betragen und eine Mindestlaufzeit von 10 Jahren haben soll.

Mit dem neuen Decree 04 bleibt das Finanzministerium die verantwortliche Behoerde fuer Staatsgarantien. Unveraendert bleibt, dass die Garantiegebuehrenobergrenzen bei 1,5% des ausstehenden Betrags der Staatsgarantie gedeckelt sind. In Decree 04 wird die Obergrenze der Garantie bei 70% (anstatt 80%) des Gesamtinvestment des staatsgarantierten Projekts fixiert.

Investitionszertifikat

Ab dem 1. Juli 2015 sind die regionalen Volkskomitees nicht mehr für die Ausstellung der Investmentzertifikate zuständig, mit Ausnahme der Anträge für die Industriezone, Exportzone, High-Tech-Zone, die Wirtschaftszone und dem lokalen Ministerium für Planung und Investment:

Das Ministerium für Planung und Investitionen ist zuständig für das Ausstellen von Investmentzertifikate für folgende Projekte:

  1. Projekte von nationaler Bedeutung;
  2. Projekte, die von einem Ministerium, einer Regulierungsbehoerde oder einer authorisierten Behoerde gezeichnet wurden;
  3. Projekte, die mehrere Provinzen beinhalten;

Das Volkskomitee ist fuer die Ausstellung, Anpassung und den Widerruf des Zertifikats zustaendig, wenn es sich um Projekte handelt die nicht zu den oben erwaehnten zaehlen.

Die zuständige Behörde wird innerhalb von 25 Tagen nach Erhalt der Unterlagen eines gültigen Antrags das Investitionszertifikat ausstellen.

Projekteintrittsrechte, Abtretung und Sicherheiten

Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Darlehensgeber einen Teil oder alle Rechte und Verpflichtungen des Projektunternehmens im Falle, dass das Projektunternehmen oder der Investor seinen Verpflichtungen aus dem Projektvertrag oder der Darlehensvereinbarung nicht (mehr) nachkommt, an den Darlehensgeber abtreten. Nach Eintritt muss der Darlehensgeber alle entsprechenden Verpflichtungen des Projektunternehmens oder des Investors erfüllen. Die Bedingungen, die Verfahren und die Inhalte des Eintrittsrechts des Darlehensgebers, müssen in der Darlehensvereinbarung, der Vereinbarung die Sicherheiten betreffend oder in anderen Verträgen zwischen dem Projektunternehmen und/oder dem Investor mit dem Darlehensgeber (genauestens) festgelegt werden und durch die betreffende autorisierte Behörde genehmigt werden.

Der Investor kann Teile oder alle seine Rechte und Verpflichtungen aus dem Projektvertrag, nach Genehmigung der entsprechenden autorisierten Behörde, abtreten. Projektunternehmen dürfen Vermögen und Landnutzungsrechte verpfänden und/oder hypothekarisch belasten, sofern die betreffende autorisierte Behörde dies genehmigt.

Investitionsanreize, Garantien

Decree 15 and Decree 108 machen nur recht allgemeine Aussagen zum Thema Steuerbegünstigungen. Hiernach müssen Steuerbegünstigungen, die hinsichtlich BOT-, BTO- und BT-Projektverträgen gewährt werden, im Einklang mit den anwendbaren Steuergesetzen und -regelungen stehen.

In der Tat muessen die in das Projekt involvierten Vertragsparteien ihre Steuern zahlen.

BOT -und BTO-Firmen sollen für die gesamte Phase der Projektdurchführung von der Grundstückspacht befreit werden. Demgegenüber werden BT Firmen sowohl von der Grundstückspacht als auch von Landnutzungsgebühren für das Gebiet welches dazu verwendet wird, um die BT-Projekt Arbeiten zu verrichten, für die Dauer der Verrichtung der Arbeiten befreit werden.

1.8 Eigentumsverhaeltnisse

Das Eigentum der BOT Vermögenswerte gehört weder dem BOT Investor noch der BOT Gesellschaft. Vielmehr müssen diese am Ende der Projektdauer dem Staat ohne Entschädigungsleistungen übergeben werden.

1.9 Steuern

Für BOT Projekte gelten die günstigsten Steuerraten, die in Vietnam Auslandsinvestoren angeboten werden. Einige Steuervorteile werden hier aufgezählt:

  • Unternehmenseinkommenssteuer in Höhe von 10% des Nettoeinkommens während der

Gesamtfrist des Projektes (die übliche Rate für auslandsfinanzierte Projekte ist 25%)

  • Befreiung von der Unternehmenseinkommensteuer für vier Jahre ab dem ersten

Gewinnjahr sowie eine Ermäßigung von 50% in den folgenden vier Jahren. Wenn das

Projekt in einer Bergregion oder in wenig erschlossenen Gebieten liegt, gilt eine

achtjährige Ermäßigung ab dem ersten Gewinnjahr

  • Gewinntransfersteuer (Profit Remittance Tax, eine Steuer auf exportierte Gewinne) in

Höhe von 3%, wenn der Investor mehr als 10 Millionen USD zum rechtmäßigen Kapital

des Unternehmens beigetragen hat, und sonst in Höhe von 5% (die übliche Rate beträgt 7%)

  • Befreiung von allen Steuern in Bezug auf Technologietransfer.

Darüber hinaus können BOT Gesellschaften und ihre ausländischen Sub-Unternehmer auch auf Antrag, Steuervergünstigungen in Bezug auf Importgebühren auf Ausrüstungen, Zubehörteile, Rohmaterialen und Transportfahrzeuge erhalten, die für die Durchführung des Projektes erforderlich sind.

Zu erwähnen bleibt noch, dass den ausländischen Subunternehmen die gleichen Steuervergünstigungen gewährt werden wie den ausländischen BOT-Projektpartnern.

1.10 Landnutzungsrechte

Laut den BOT Regelungen ist eine BOT Gesellschaft berechtigt, benötigte Grundstücke zur Realisierung des Projektes, ohne Zahlung von Mieten während der ganzen Dauer des Projektes in Anspruch zu nehmen.

Darüber hinaus ist die vietnamesische Regierung zur generellen Unterstützung der BOT-Gesellschaft bestrebt, für die Einhaltung aller Rechte zu sorgen, die Grundstücke, Straßen und andere öffentliche Versorgungseinrichtungen und –betriebe zum Regelungsgegenstand haben und die zur Durchführung des Projektes notwendig sind. Das Volkskomitee sowie die Städte in dem Projektgebiet sind dafür verantwortlich, dass das Projektgelände innerhalb der vereinbarten Zeit zur Durchführung des Projekts erschlossen wird.

Zum anderen können Entschädigungskosten, die von der BOT Gesellschaft getragen werden, auf das Gesamtinvestitionskapital angerechnet werden, es sei denn, dass der BOT, BTO oder BT Vertrag etwas anderes bestimmt.

1.11 Buergschaften und Hypotheken

Die BOT Regelungen bestimmen, dass die BOT Gesellschaft gemäß dem vietnamesischen Recht ihre Vermögenswerte belasten kann, um für ihre inländischen und ausländischen Darlehen zu bürgen. In diesem Zusammenhang wird vorausgesetzt, dass eine staatliche Genehmigung vorliegt. Jedoch enthält das vietnamesische Gesetz keine eindeutigen Regelungen. In Bezug auf Landnutzungsrechte ist lediglich statuiert, dass die Hypothek bei einer in Vietnam zugelassenen Bank aufgenommen sein muss.

Andere Vermögenswerte, die verpfändet oder hypothekarisch belastet werden können, umfassen:

  • Fabriken, Ausrüstung, Gebäude und Grundstücke, die mit dem Kapital der BOT

Gesellschaft gekauft bzw. errichtet wurden

  • sonstige Vermögenswerte der BOT Gesellschaft
  • Landnutzungsrechte, die zur Erfüllung des BOT Vertrages gemäß dem vietnamesischen

Recht genehmigt wurden und

  • andere Vertragsrechte mit wirtschaftlichem Wert wie z. B. Darlehen.

Hierbei muss jedoch beachtet werden, dass die oben aufgezählten Vermögenswerte gemäß den Vorschriften des Decree Nr. 90 nur dann verpfändet oder hypothekarisch belastet werden dürfen, wenn es sch bei diesen um mit der Kreditsumme selbst gekaufte Gegenstände handelt. Für die Genehmigung von Bürgschaften und Hypotheken von ausländischen Darlehensgebern ist die Vietnamesische Staatsbank (SBV) zuständig.

Im Übrigen schreibt der BOT Vertrag vor, dass Rechtsnachfolger von Rechten oder Vermögenswerten, die von der BOT Gesellschaft mit einer Hypothek oder einer Bürgschaft belastet wurden, zur weitergehenden Durchführung des betroffenen BOT Projektes verpflichtet sind.

1.12 Rechtsstreitigkeiten

Decree 15 behaelt die Methode des Decree 108. Die Streitigkeiten, die sich aus den PPP Projekten ergeben, sollten mit Bedacht angegangen werden. Meinungsverschiedenheiten zwischen den Unternehmern selbst bzw. ausländischen Subunternehmern können von einem vietnamesischen Schiedsgericht, einem ad-hoc Schiedsrichter, einem Schiedsinstitut einer dritten Partei oder von einem internationalen Schiedstribunal entschieden werden. Vietnam hat ein inländisches Gesetz in Bezug auf die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Schiedssprüchen erlassen und das New Yorker Übereinkommen von 1958 über die Anerkennung bzw. Vollstreckung von ausländischen Schiedssprüchen unterschrieben. Entsprechend den BOT Regelungen kann ein Schiedsspruch nach vietnamesischem Recht vollstreckt werden. Trotzdem beruhigt diese Tatsache die ausländischen Investoren wenig, da Vietnam keine Erfahrung bei der wirksamen Vollstreckung von solchen Schiedssprüchen aufweisen kann.

Bei Streitigkeiten zwischen einer BOT Gesellschaft (eine vietnamesische Körperschaft) und einem vietnamesischen Subunternehmer ist allein das vietnamesische Rechtssystem anwendbar. Das Verfahren darf nur in Vietnam durchgeführt oder geschlichtet werden.

Handelsschiedsgerichtsbarkeit

Am 17. Juni 1010 wurde das Gesetz 54-2010-QH12 von der Nationalversammlung verabschiedet und trat am 1. Januar 2011 in Kraft. Es ersetzt die Verordnung über Handelsschiedsgerichtsbarkeit von 2003. Das Gesetz 54 gilt für die Streitigkeiten, die sich aus kommerziellen Tätigkeiten ergeben, aber es wird keine Definition für den kompletten Anwendungsbereich bereitgestellt. Das Gesetz 54 gilt für Tätigkeiten, bei denen Gewinn erzeugt werden soll und in Fällen, in denen mindestens eine Partei an kommerziellen Aktivitäten beteiligt ist oder das Gesetz sieht explizit vor, dass das Schiedsverfahren Anwendung findet.

Ausländische Schiedsrichter können auch ernannt werden wenn keine ausländische Gesellschaft oder Unternehmen an dem Streitfall beteiligt ist.

Das Gesetz sieht weiterhin die Einrichtung und den Betrieb der Schiedsorganisationen vor. Das Gesetz 54 enthält ein ganzes Kapitel bzgl. der Ermächtigung von Schiedsgerichten, in denen es zum Beispiel um bestimmte Typen des vorläufigen Rechtsschutzes, welcher auf Antrag einer Partei gegeben werden kann, geht. Negativ fällt bei diesem Gesetz auf, dass es keine Möglichkeit der Berufung oder Revision gibt und das Urteil endgültig ist.

1.13 Bankkonten im Ausland

Unter Zustimmungsvorbehalt der Vietnamesischen Staatsbank (SBV) darf die BOT Gesellschaft ein Bankkonto im Ausland nach Beantragung durch ihren Darlehensgeber errichten, um Finanzierungen für die BOT Gesellschaft durchführen zu können.

1.14 Versicherung

Artikel 65 aus Decree No. 24/CP vom 31. Juli 2000 bestimmt, dass sich Unternehmen mit ausländisch finanziertem Kapital nur bei solchen Versicherungsunternehmen versichern dürfen, die in Vietnam zugelassen sind. Während die Interpretation dieses Artikels weiterhin mehrere Möglichkeiten zulässt, sind die ausländischen Investoren stark daran interessiert, sich vor politischen Risiken abzusichern und verlangen eine Garantie für die Konvertibilität des vietnamesischen Dong. Darüber hinaus besteht der Bedarf an einer Rückversicherung. Zur Befriedigung dieser Bedürfnisse werden Versicherungen von der OPIC (Ausländische Private Investitionsgesellschaft) und der MIGA (Multilaterale Investitions-Garantie Behörde) angeboten, wobei MIGA wegen der derzeitigen vietnamesischen Währungsprobleme keine Versicherung bezüglich der Konvertibilität der vietnamesischen Währung anbietet. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass es einheimischen Versicherungsgesellschaften unter finanziellem Blickwinkel oft an einer soliden Grundlage mangelt. Ein Schutz gegen politische Risiken wird zudem durch Bundesgarantien für Direktinvestitionen gewährt. Informationen hierzu finden sich im Internet unter www.agaportal.de.

1.15 Buergschaft für auslaendische Devisen

Die BOT Regelungen verpflichten die SBV dazu, den Devisenumtausch von erzielten VND in eine ausländische Währung, während der ganzen Dauer des BOT Vertrages zu gewährleisten. Zweck dieser Garantie ist es, der BOT Gesellschaft zu ermöglichen, ihren Zahlungsverpflichtungen im Ausland nachzukommen. Dazu zählen zum Beispiel die Rückzahlung von Darlehenskapital, Zinsen und Gewinnanteilen. Der tatsächliche Regelungsgehalt dieser Garantie" besteht jedoch lediglich darin, dass die BOT Gesellschaft nicht mehr verpflichtet ist, die Genehmigung der SBV bei jedem Umtausch aufzusuchen. Es enthält zudem keine Garantie dafür, dass die BOT Gesellschaft im Falle einer Währungsblockierung oder einem Währungsmangel ausländische Währungen von der Staatsbank bekommen wird. Da der Darlehensgeber des Projekts in der Regel mehr Sicherheit in Bezug auf Devisenangelegenheiten braucht, ist diese Garantie" nur selten ausreichend.

Footnotes

1 Regulierungen fuer BOT, BTO und BT-Vertrage wurden von der Regierung durch Decree No. 62/1998/ND-CP vom 15. August 1998 herausgegeben und im Januar 1999 angepasst. Letzteres bezieht sich auf Invesitionen auf Basis von BOT, BTO und BT- Vertraegen.

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