In Chile gibt es drei Rechtsformen, die für die Gründung eines Unternehmens durch Ausländer in Frage kommen: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sociedad de responsabilidad limitada), die Aktiengesellschaft (sociedad por acciones) und die Kapitalgesellschaft (sociedad anónima). In allen dreien haften die Gesellschafter für die Verpflichtungen der Gesellschaft nicht persönlich.

Gesellschaften mit beschränkter Haftung (sociedad de responsabilidad limitada) bestehen aus mindestens zwei Gesellschaftern und haben einen oder mehrere Geschäftsführer, die dazu bestellt sind, die öffentliche Urkunde, durch die die Gesellschaft gegründet wird, zu unterzeichnen. Änderungen des Gesellschaftsvertrags benötigen eine einstimmige Entscheidung der Gesellschafter.

Das Kapital der Kapitalgesellschaft (sociedad anónima) ist in Aktien aufgeteilt und es muss mindestens zwei Aktionäre geben. Sie hat einen Vorstand, einen Hauptgeschäftsführer und eine Hauptversammlung. Beschlüsse bedürfen einer Mehrheitsentscheidung.

Das Kapital der Aktiengesellschaften (sociedad por acciones) ist ebenfalls in Aktien aufgeteilt. Es wird nur ein Aktionär benötigt. Beschlüsse ergehen durch Mehrheitsentscheidung. Ein Vorstand wird nicht gefordert, nur ein Hauptgeschäftsführer und die Hauptversammlung.

Um ein Unternehmen zu gründen muss die ausländische Firma jemandem einen Vollmacht erteilen, zunächst um eine Steuernummer (RUT) für die Firma zu beantragen und danach, um die öffentliche Urkunde, durch die die Gesellschaft gegründet wird, zu unterzeichnen.

Die Steuernummer dient dazu, die Steuern zu erheben, wenn die Gewinne zu den ausländischen Partnern des Unternehmens geschickt werden. Die Vollmacht muss notariell beglaubigt und im Ausland bei einem chilenischem Konsulat beglaubigt werden.

Nachdem die Vollmacht, durch die die Gesellschaft gegründet wird, unterzeichnet wurde, wird die Gründungsurkunde dem Handelsregister vorgelegt und im Amtsblatt veröffentlicht. Dann kann die Gesellschaft die Steuernummer vom chilenischen Finanzamt bekommen. Ab diesem Zeitpunkt ist sie voll handlungsfähig.

Ab der Unterzeichnung der öffentlichen Urkunde bis zur Erlangung der Steuernummer vergehen gewöhnlich etwa 10 Tage.

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