Sie haben Ihr Geschäft bestens im Griff, setzen sich in Ihrem Beruf durch, es läuft meistens so, wie Sie es wollen und wie Sie es sich in den Kopf gesetzt haben. Wenn nicht pariert wird, fassen Sie nach und greifen Sie durch. Ähnlich läuft es auch in Ihrem Privatleben. Und dann plötzlich ändert sich alles. Eine bösartige Krankheit, ein verheerender Unfall verhindert, dass Sie in Ihrer Umwelt und bei Mitmenschen Einfluss nehmen und sich durchsetzen können. Bereiten Sie sich vor. Auch wenn Sie nicht mehr handlungsfähig sind, sorgt eine gut redigierte Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht dafür, dass mit Ihnen das geschieht, was Sie für den Ernstfall vorgesehen haben. Sollte Sie der Tod ereilen, geben Testament, Ehe- und Erbvertrag, Trust- und Stiftungsanordnungen klare Instruktionen, wie zu verfahren ist – und Ihr Wille wird geschehen. Leider ist dies aber nicht immer so einfach, denn der Gesetzgeber hat mit dem Wandel der Zeit nicht überall mitgehalten. Verschiedene gesellschaftliche Entwicklungen wurden in den Gesetzen nur beschränkt umgesetzt. So sind heute durchaus häufige Lebensformen wie das Konkubinat und die gleichgeschlechtlichen Beziehungen ungenügend geregelt und für den Fall der Patchworkfamilien oder der kinderlosen Paare (DINK Double Income No Kids) bestehen erhebliche Lücken, da der Gesetzgeber zu Beginn des letzten Jahrhunderts, als das schweizerische Zivilgesetzbuch verfasst wurde, diese gesellschaftlichen Phänomene nicht voraussehen konnte. Damit solche Fälle trotzdem zufriedenstellend geregelt werden können, bedarf es eines erhöhten Beratungs- und Regelungsangebots. Auch stehen heute neue Instrumente, wie z.B. der angelsächsische Trust, zur Verfügung, um Ihrem Willen Nachdruck zu verleihen. In diesem Newsletter von Blum&Grob möchten wir einige Eckpunkte aufgreifen und darstellen, damit das «fiat voluntas tua» auch für Sie sichergestellt werden kann.

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