Werden die verbindlichen Garantien" der USA ausreichen, um das Vertrauen in den transatlantischen Datenverkehr wiederherzustellen?

Am 29.02.2016 veröffentlichte die EU-Kommission das Legislativpaket zum EU-US-Datenschutzschild und beschreibt, was in den vergangenen Jahren unternommen worden ist, um das seit den Enthüllungen durch Edward Snowden und dem EuGH-Urteil vom 06.10.2015 erschütterte Vertrauen in den transatlantischen Datenverkehr wiederherzustellen (siehe HIER).

Das Legislativpaket zum EU-US-Datenschutzschild basiert auf folgenden Bestandteilen:

Reform des EU-Datenschutzrechts

Die Datenschutzreform betrifft zwei Komplexe, die beide Anfang 2018 in Kraft treten werden:

  • Die neue Datenschutz-Grundverordnung soll den EU-Bürgern eine bessere Kontrolle ihrer personenbezogenen Daten ermöglichen. Unternehmen sollen durch moderne und EU-einheitliche Regeln ihren Verwaltungsaufwand verringern, das Vertrauen der Verbraucher stärken und die Chancen des digitalen Binnenmarkts besser nutzen können.
  • Die neue Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Strafjustiz soll sicherstellen, dass die Daten von Opfern, Zeugen und Verdächtigen bei strafrechtlichen Ermittlungen oder im Strafverfahren ausreichend geschützt sind. Insbesondere wird das Recht stärker harmonisiert, so dass die grenzübergreifende Zu-sammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft im Interesse einer wirksameren Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus in Europa erleichtert wird.

EU-US-Rahmenvertrag

Bei dem am 15.09.2015 vorgestellten EU-US-Rahmenvertrag (Umbrella Agreement) handelt es sich um einen Datenschutzrahmen, der die Zusammenarbeit zwischen den USA und der EU bei der Strafverfolgung maßgeblich verbessern soll. Das Rahmenabkommen wird für Datenübertragungen Garantien und Schutzmaßnahmen bereitstellen, um den EU-US-Datenaustausch auf ein neues Datenschutzniveau zu heben und um verlorengegangenes Vertrauen wiederherzustellen. Insbesondere sollen EU-Bürgern in den USA zukünftig dieselben Rechtsmittel zur Verfügung stehen, die US-Bürger bei Verletzungen ihrer Privatsphäre haben.

Angemessenheitsbeschluss

Ferner wurde der Entwurf eines sogenannten Angemessenheitsbeschlusses veröffentlicht. Grundsätzlich wird dadurch festgestellt, dass ein Drittland aufgrund seiner innerstaatlichen Rechtsvorschriften oder internationaler Verpflichtungen ein angemessenes Maß an Schutz personenbezogener Daten gewährleistet. Wird dies positiv beschieden, dürfen personenbezogene Daten aus den 28 EU-Mitgliedstaaten und den drei EWR-Mitgliedern Norwegen, Liechtenstein und Island ohne weitere Beschränkungen in das Drittland übertragen werden. Bislang hat die Kommission für folgende Staaten diese Angemessenheit festgestellt, was auch weiterhin Bestand haben wird: Andorra, Argentinien, Färöer-Inseln, Guernsey, Israel, Isle of Man, Jersey, Kanada (kommerzielle Organisationen), Neuseeland, die Schweiz und Uruguay. Im Bereich der Strafverfolgung und im militärischen Bereich existieren andere Regeln.

Für die USA bleibt es dabei, dass es dort an einem angemessenen Datenschutzniveau fehlt. Der Entwurf des Angemessenheitsbeschlusses betrifft den EU-USDatenschutzschild inklusive aller Voraussetzungen und Zusagen seitens der USA, also neben den von den Unternehmen einzuhaltenden Voraussetzungen (Privacy Shield Principles) auch die verbindlichen Zusagen diverser US-Regierungsstellen.

EU-US Privacy Shield – Privacy Shield List

Sobald das System des Privacy Shield umgesetzt ist, können sich Unternehmen in den USA selbst zertifizieren und in die Privacy Shield List" beim U.S. Department of Commerce (DoC) eintragen lassen. Dieser Vorgang ist jährlich zu wiederholen. Ein Unternehmen wird von der Liste gestrichen, wenn es die geforderte Datenschutzcompliance nicht einhält.

Dieser Rechtsrahmen samt Zusagen der US-Regierung ist die Antwort auf das Urteil des EuGH vom 06.10.2015, in dem diverse Kritikpunkte formuliert und die Safe-Harbor-Regelung für ungültig erklärt wurden. Zuständig auf US-Seite für die Implementierung, Überwachung und Durchsetzung des Privacy Shield sind das DOC, die Federal Trade Commission (FTC) und das Department of Transportation (DOT). Sie sind zu intensiven Kontroll- und Durchsetzungsmaßnahmen verpflichtet; um Anfragen und Beschwerden von EU-Bürgern soll sich eine neugeschaffene Ombudsstelle kümmern.

Der Datenschutzschild basiert auf einem System diverser Prinzipien und Vorgaben, die die Zusagen der US-Regierung enthalten sowie die von den zertifizierten Unternehmen einzuhaltenden Selbstverpflichtungen (Privacy Principles).

Wichtige Bestandteile auf US-Seite waren vor allem die Änderungen der Eingriffsbefugnisse der Überwachungsbehörden und die Verbesserung des Rechtsschutzes von EU-Bürgern in den USA. So wurde in den USA im Juni 2015 der USA Freedom Act" verabschiedet, wodurch Einsatz und Kontrolle diverser Überwachungsprogramme beschränkt bzw. verbessert wurden. Weiter wurde der Judicial Redress Act" am 10.02.2016 vom USKongress verabschiedet und trat nach Unterzeichnung durch Präsident Obama am 24.02.2016 in Kraft.

Der Angemessenheitsbeschluss enthält neben den vom DoC in Zusammenarbeit mit der EU-Kommission vorgegebenen Privacy Shield Principles auch viele Antworten und konkrete Vorgaben, wie die im EuGH-Urteil artikulierten Schwachstellen konkret beseitigt werden sollen.

Folgende verbindliche Zusagen der zuständigen USRegierungsstellen wurden als Anlagen zum Angemessenheitsbeschluss veröffentlicht:

  • Schreiben vom 23.02.2016 des U.S. Secretary of Commerce Penny Pritzker (inkl. des Schreibens vom 23.02.2016 des Under Secretary for International Trade Stefan Selig)
  • EU-U.S. Privacy Shield Principles (samt Arbitral Model)
  • Schreiben vom 22.02.2016 des U.S. Secretary of State John Kerry (inkl. EU-U.S. Privacy Shield Ombudsperson Mechanism)
  • Schreiben vom 23.02.2016 der Federal Trade Commission, Chairwoman Edith Ramirez
  • Schreiben vom 19.02.2016 des U.S. Secretary of Transportation Anthony Foxx
  • Schreiben vom 22.02.2016 des General Counsel Robert Litt, Office of the Director of National Intelligence
  • Schreiben vom 19.02.2016 des Deputy Assistant Attorney General Bruce Swartz, U.S. Department of Justice

Bewertung

Bevor die Vorschläge in Kraft treten, wird ein Ausschuss aus Vertretern der Mitgliedstaaten und der Artikel- 29-Datenschutzgruppe zur Stellungnahme konsultiert. Die Kommission wird in Kürze die Unterzeichnung des Datenschutzrahmenabkommens vorschlagen. Über den Abschluss des Abkommens entscheidet der Rat nach Zustimmung des Parlaments.

Das vorliegende Legislativpaket ist robust und gibt auf die wesentlichen Kritikpunkte des EuGH passende und belastbare Antworten. Sofern die US-Behörden diesmal Wort halten und ihre schriftlich klar formulierten Zusagen umsetzen, könnte dies der langersehnte große Wurf" im transatlantischen Datenschutzrecht werden. Ob dies tatsächlich der Fall ist, wird vermutlich nur ein neuer Whistleblower beantworten können. Selbstverständlich werden Datenschutzaktivisten das Privacy Shield als Farce bezeichnen und erneut entsprechende Klagen anstrengen. Ob und wann diese Klagen Erfolg haben werden, ist völlig offen. Es ist aber wohl davon auszugehen, dass die Umsetzung des Privacy Shield zunächst planmäßig stattfinden wird.

Wie sollen Unternehmen reagieren?

  • Privacy Shield: Sofern eine Selbstzertifizierung in den USA angestrebt wird, sollten sich Unternehmen mit den Privacy Shield Principles vertraut machen.
  • German-/EU-Cloud: Sofern eine Möglichkeit besteht, die Daten in der EU zu belassen, sollte dies in Betracht gezogen werden, zumal derzeit große Datencenter (Cloudspeicher) in vielen EU-Mitgliedstaaten installiert werden und diese Option größere Rechtssicherheit mit sich bringt.
  • EU-Standardvertragsklauseln und BCR: Wir gehen davon aus, dass auch weiterhin EU-Standardverträge und Binding Corporate Rules (BCR) eingesetzt werden dürfen.
  • Fachgerechte Beratung: Datenschutzverstöße können empfindliche Sanktionen zur Folge haben, bis hin zur Einstellung ganzer Geschäftsbereiche. Zukünftig werden Verstöße noch aggressiver verfolgt und schärfer sanktioniert. Datenschutz ist sehr ernst zu nehmen und gehört ganz oben auf die Complianceagenda.

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