Die Rechtsvorschriften über die Rechtsstellung ausländischer Staatsangehöriger in der Russischen Föderation1 wurden geändert, insbesondere werden zusätzliche Pflichten für Unternehmen eingeführt, die ausländische Staatsangehörige in Russland sowohl zu Geschäftsreisen als auch zur Arbeit einladen.

Ab dem 16. Januar 2019 muss jedes einladende Unternehmen dafür sorgen, dass der eingeladene ausländische Staatsangehörige

(i) Tätigkeiten ausübt, die tatsächlich dem erklärten Zweck der Einreise nach Russland entsprechen, und

(ii) Russland rechtzeitig verlässt.

Wenn die einladende Gesellschaft dies nicht gewährleistet, kann sie mit einer Geldbuße in Höhe von 400.000 bis 500.000 Rubel und der zuständige Vertreter der Gesellschaft bis zu 50.000 Rubel belegt werden.

Die genaue Liste und Reihenfolge der Maßnahmen, zu deren Einhaltung jede einladende Gesellschaft verpflichtet ist, wird von der Regierung festgelegt. Bisher wurde ein Entwurf der Regierungsverordnung2 vom Innenministerium der Russischen Föderation erarbeitet. Der Entwurf sieht vor, dass die Unternehmen, die ausländische Staatsangehörige nach Russland einladen, unter anderem verpflichtet sind:

  • eine Mitteilung über die Einhaltung des Zwecks der Einreise und der rechtzeitigen Ausreise aus Russland auszustellen, die vom eingeladenen ausländischen Staatsangehörigen bei seiner Ankunft zu unterzeichnen ist;
  • Bedingungen zu schaffen, die dafür sorgen, dass der angegebene Zweck der Einreise durch den ausländischen Staatsangehörigen eingehalten wird (die Liste der Vorkehrungen ist nicht abschließend und kann für ein Geschäftsvisum unter anderem die Organisation von Tagungen, Konferenzen, Verhandlungen oder für ein Arbeitsvisum den Abschluss eines Arbeits- oder Dienstleistungsvertrages beinhalten);
  • den ausländischen Staatsangehörigen über die Notwendigkeit der Ausreise aus Russland spätestens zehn Tage vor Ablauf der Gültigkeit seines Visums zu informieren (ein solches Informationsschreiben muss per Einschreiben mit einer Benachrichtigung übermittelt oder persönlich an den ausländischen Staatsangehörigen zur Unterschrift ausgehändigt werden);
  • Unterstützung bei der Beseitigung von Hindernissen, die den eingeladenen ausländischen Staatsangehörigen daran hindern könnten, Russland rechtzeitig zu verlassen (z.B. Ausweisverlust, Geldmangel oder Krankheit);
  • das Innenministerium über die Nichteinhaltung des Zwecks der Einreise oder über den Verlust der Verbindung mit dem ausländischen Staatsangehörigen innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Datum der Entdeckung zu informieren;
  • das Innenministerium darüber zu informieren, dass der eingeladene ausländische Staatsangehörige Russland nicht rechtzeitig verlassen hat.

Wir werden den Stand dieser Regierungsverordnung verfolgen und Sie über die Verpflichtungen der einladenden Parteien auf dem Laufenden halten.

Footnotes

1 Föderales Gesetz Nr. 216-FZ vom 19. Juli 2018 und Föderales Gesetz Nr. 215-FZ vom 19. Juli 2018

2 ID des Entwurfes 01/01/06-18/00081853, http://regulation.gov.ru/projects#npa=81853

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