Kommt es zu einem Fussgängerunfall, so stellt sich die Frage, welche Straftathypothese gegen den Fahrer vorliegt.

Angesichts des neuen Rechtsrahmen, handelt es sich in Italien um folgende Straftatbestände:

Straßenmord, der dem Gesetz Nr. 41/2016 und Artikel 589bis des italienischen Strafrechtsgesetzbuches unterliegt.Nach der gesetzlichen Definition begeht Straßenmord, wer durch Unvorsichtigkeit, Nachlässigkeit oder Unerfahrenheitden Tod von Personen unter Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung verursacht. Straßenmord wird mit Freiheitsstrafe zwischen 2 und 7 Jahren bestraft. Beim Fahren unter Einfluss von Drogen oder Alkohol erhöht sich die Strafe auf 3 bis zu 10 Jahren;

Schwere oder schwerste Körperverletzung nach Verkehrsunfall, diemit dem Gesetz Nr. 41 vom 23. März 2016 als neuer eigenständigen Straftatbestand wurde.Wer die schwere Körperverletzung einer anderen Person unter Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung verursacht, wird gemäß Artikel 590bis des italienischen Strafrechtsgesetzbuches mit Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 1 Jahr bestraft. Bei schwersten Körperverletzung erhöht sich die Strafe auf 1 bis zu 10 Jahren.

Bei einem Fussgängerunfall stellen folgende Fälle erschwerende Umstände dar:

- Alkohol am Steuer (Freiheitsstrafe zwischen 5 und 10 Jahren);

- Drogen am Steuer;

- Überschreitung um das Doppelte oder um mehr als das Doppelte der innerorts erlaubten Geschwindigkeit bzw. Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 50 Km/h außerorts;

- Überfahren eines roten Stopplichts bzw. falsche Fahrtrichtung beim Überqueren einer Kreuzung;

- U-Turn an Kreuzungen, in der nähe von Kurven und Bodenschwellen, oder Überholung anderer Fahrzeuge an Fussgängerüberwegen oder auf Straßenabschnitten mit Sperrlinie.

Weitere erschwerende Umstände liegen vor, wenn der Fahrer entflieht, stark betrunken ist oder unter dem Einfluss psychoaktiver Substanzen steht, im Güter- oder Personenverkehr arbeitet, ohne Führerschein oder Versicherung fährt.

Nach dem Urteil Nr. 27513/2017des Obersten Gerichtshofs begeht fahrläßige Körperverletzung im Strassenverkehr, wer den Fußgänger außerhalb der Zebrastreifen anfährt, selbst wenn dieser die Strasse unvorsichtig überquerte.

Unter optimalen Fahrbedingungen, z.B. auf einer beleuchteten, geraden oder zentralen Straße, wird das Überqueren des Fußgängers, selbst wenn es plötzlich auftritt, als ein typisches und vorhersehbares Risiko für den Fahrer gehalten, der dafür vorsichtig sein und alles Mögliche tun muss, den Unfall zu vermeiden.

Fussgängerunfall in Italien: Entschädigung

Der Fussgängerunfall in Italien fällt unter die Hypothesen spezifischerschädlichen Ereignisse, die sich aus dem Straßenverkehr ohne Kollision zwischen Fahrzeugen ergeben. In diesem Fall gilt Artikel 2054 des italienischen Zivilgesetzbuches, wonach der Fahrer zum Ersatz der Schäden verpflichtet ist, es sei denn er beweist, dass er alles Mögliche getan hat, um den Unfall zu vermeiden.

Nach der italienischen Rechtsprechung hat der Fahrer folgende Pflichten:

- Die Strasse zu überprüfen;

- Die Kontrolle über das Fahrzeug in Bezug auf die Verkehrs- und Straßenbedingungen zu halten;

- Die verschiedensten möglichen Szenarien vorzusehen.

Nur durch den Nachweis der Unvorhersehbarkeit und Unvermeidbarkeit des Unfalls (unter Beachtung aller gesetzlich vorgeschriebenen Vorsichtsmaßnahmen und der konkreten Situation) kann der Autofahrer eine zivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeit vermeiden.

Fussgängerunfall in Italien:was passiert im Fall von Unfallflucht?

Gemäß Artikel 189 des italienischen Straßenverkehrsordnungmuss sich der Fahrerim Fall von Verkehrsunfall oder Fussgängerunfall nicht vom Unfallort entfernen, ob er die Schuld am Unfall trägt oder nicht. Jeder Kraftfahrer ist dazu verpflichtet, erste Hilfe zu leisten oder der Polizei für eventuelle Ermittlungen zu stehen.

Werden diese Verpflichtungen nicht beachtet, begeht man Unfallflucht, ein Verbrechen, das mit Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug bestraft werden kann.

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