Ausschließlichkeitsbedingung

Nach den Feststellungen der Kommission verpflichtete sich Qualcomm im Jahr 2011 in einer Vereinbarung mit Apple, erhebliche Zahlungen dafür zu leisten, dass Apple in bestimmten Geräten ausschließlich Qualcomm-Chipsätze verwendet. 2013 wurde die Geltungsdauer der Vereinbarung bis Ende 2016 verlängert.

 Entscheidung 

Die Vorgehensweise von Qualcomm stellt, so die Kommission, einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt der LTE-Basisband-Chipsätze dar.

Das Unternehmen Qualcomm habe seine markt­beherrschende Stellung missbraucht, indem es Konkurrenten am Wettbewerb auf diesem Markt gehindert hatte. Zur Begründung waren folgende Aspekte aus Sicht der Kommission wesentlich: 

  • Der Umfang der beherrschenden Stellung von Qualcomm
  • Die erheblichen Beträge, die Qualcomm im Gegenzug für die Ausschließlichkeit gezahlt hatte
  • Erhebliche Nachweise dafür, dass die Zahlungen von Qualcomm den Anreiz für Apple tatsächlich verringert hatten, zu Konkurrenten zu wechseln
  • Die Bedeutung von Apple als Kunde auf dem Markt für LTE-Basisband-Chipsätze 

Die Kommission hatte nach eigenen Angaben auch potentiell entlastende Punkte geprüft, aber im Ergebnis als nicht ausreichend angesehen. Das waren im Wesentlichen: 

  • Qualcomm hat nicht nachgewiesen, dass die Ausschließlichkeitsbedingung zu ausreichenden Effizienzgewinnen geführt hatte.
  • Eine Preis-Kosten-Analyse von Qualcomm konnte nicht belegen, dass die Ausschließlichkeits­zahlungen keine wettbewerbsverzerrenden Auswir­kungen haben konnten.

Ausblick

Eine weitere Entscheidung der Kommission gegen ein marktmächtiges Unternehmen aus der High-Tech-Branche wegen missbräuchlicher Kundenbindung. Im Jahr 2009 hatte die Kommission ein Bußgeld von € 1,06 Mrd. gegen Intel verhängt. Nach den Feststellungen der Kommission hatte Intel seine marktbeherrschende Stellung durch die Verwendung von Treuerabatten missbraucht, um insbesondere den Wettbewerber AMD vom Markt zu drängen. Die Intel Entscheidung wurde zwischenzeitlich mit Entscheidung vom 6. September 2017 durch den EuGH aufgehoben. Eine erneute Entscheidung durch das EuG steht hier aus. Auch Qualcomm hat bereits angekündigt, gegen die Buße vorzugehen. Beide Entscheidungen könnten die rechtlichen Schranken für Exklusivitäts­bindungen / Treuerabatte durch marktbeherrschende Unternehmen weiter präzisieren.

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