Ab 7. April 2023 sehen sich Täter von Straftaten, die mit einer diskriminierenden Absicht begangen werden, verdoppelten Strafen ausgesetzt.

In unserem Newsflash_ vom 8. Juli 2022 kündigten wir die Einbringung des Gesetzentwurfs Nr. 8032_ an, der das Strafgesetzbuch durch die Einführung eines erschwerenden Umstands für Verbrechen und Vergehen, die mit einer diskriminierenden Absicht begangen werden, ergänzt.

Das Gesetz vom 28. März 2023_1 wurde am 3 April 2023 verabschiedet und im Memorial A185 veröffentlicht (das "Gesetz"). Es verdoppelt die Geld- und Haftstrafen für alle Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die "aufgrund" einer diskriminierenden Erwägung begangen werden.

Die angestrebten Kriterien sind :

  • den Herkunft,
  • die Hautfarbe,
  • das Geschlecht,
  • sexuelle Orientierung,
  • Geschlechtsumwandlung,
  • die Geschlechtsidentität,
  • den Familienstand,
  • Alter,
  • den Gesundheitszustand,
  • Behinderung,
  • die Sitten,
  • politische oder philosophische Ansichten,
  • gewerkschaftliche Aktivitäten,
  • die wahre oder vermutete Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer bestimmten Ethnie, Nation, Rasse oder Religion.

Arbeitgeber müssen nun also doppelt wachsam sein, indem sie ihre Beschäftigten und vor allem die Führungskräfte für das Thema Diskriminierung sensibilisieren. Es wird auch darum gehen, die bestehenden internen Verfahren (Einstellungen, Schulungen, Urlaub, Sanktionen, Entlassungen usw.) auf diskriminierende Aspekte zu überprüfen, wobei zu beachten ist, dass mittelbare Diskriminierung - die auf den ersten Blick schwerer zu erkennen ist - ebenfalls verboten ist.

Das Gesetz tritt am 7. April 2023 in Kraft.

Footnote

1. Gesetz vom 28. März 2023 zur Ergänzung des Strafgesetzbuchs durch die Einführung eines allgemeinen erschwerenden Umstands für Verbrechen, Vergehen und Übertretungen, die aufgrund eines Motivs begangen werden, das auf einem oder mehreren der in Artikel 454 des Strafgesetzbuchs genannten Elemente beruht.

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