Die Marke Baumeister § Bauanwalt §" ist irreführend und darf von Baumeistern nicht verwendet werden, weil der durchschnittliche Verbraucher aufgrund der Bezeichnung Bauanwalt" in der Regel eine Vertretungsbefugnis vermutet, welche über jene eines Baumeisters hinausgeht. Auf die Frage, ob die Bezeichnung Anwalt" (im Gegensatz zur Berufsbezeichnung Rechtsanwalt") gesetzlich geschützt ist, kommt es beim Tatbestand der verbotenen Irreführung iSd § 2 UWG nicht an.

OGH 26.9.2017, 4 Ob 181/17x

The content of this article is intended to provide a general guide to the subject matter. Specialist advice should be sought about your specific circumstances.